Österreich: Grünes Licht für E-Impfpass und zentrales Impfregister – kein Recht auf Widerspruch

Der Nationalrat in Österreich hat im Rahmen seines jüngst beschlossenen Gesundheitspakets auch den E-Impfpass und das zentrale Impfregister auf den Weg gebracht. Nach den Erfahrungen der Corona-Zeit befürchten Kritiker einen weiteren Schritt zum gläsernen Bürger.
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Österreichische Abgeordnete bei der Abstimmung über die Impfpflicht im Nationalrat am 20. Januar 2022 in Wien.Foto: ROLAND SCHLAGER/APA/AFP via Getty Images
Von 21. Juli 2024

In Österreich hat der Nationalrat jüngst ein Gesundheitspaket beschlossen. Neben Änderungen bezüglich der Abgabe von Arzneimitteln und Änderungen im Medizinproduktegesetz hat das Parlament Anfang des Monats auch grünes Licht für den Vollbetrieb des elektronischen Impfpasses (E-Impfpass) gegeben.

Dazu kommen Bestimmungen über die Anbindung der Rettungsdienste und der telefonischen Gesundheitsberatung 1450 an die elektronische Gesundheitsakte (ELGA).

E-Impfpass soll „zentrales Planungstool für Gesundheitsentwicklung“ werden

Der Grünen-Abgeordnete Ralph Schallmeiner begrüßte den Gesetzesbeschluss. Auf diese Weise lasse sich der E-Impfpass zum „zentralen Planungstool für die Gesundheitsentwicklung im Land“ ausbauen.

Eine definierte Gruppe von Behörden, Organisationen und Berufsgruppen solle darüber auch Zugriff auf wichtige Gesundheitsdaten erhalten. Zu diesen gehörten auch Gesundheitsdienstleister. Damit schließe Österreich zu einem längst etablierten Standard anderer Länder auf.

Der E-Impfpass wird den alten Papierausweis vollständig ersetzen. Mit diesem gekoppelt wird das zentrale Impfregister, das alle bei einer Person durchgeführten Impfungen dokumentieren und mögliche impfrelevante Informationen enthalten soll.

Bislang hatte der Verlust des Papierimpfpasses zur Folge, dass im Fall einer erforderlichen Dokumentation erfolgter Immunisierungen die Ärzte, bei denen sie stattfanden, diese bestätigen mussten. Im Regelfall ist dies mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Idee ist schon deutlich älter als Corona-Pandemie

Das Projekt wird von der 2009 ins Leben gerufenen ELGA GmbH durchgeführt und ist Teil der unter dem Banner der elektronischen Gesundheitsakte anvisierten Digitalisierung des Gesundheitswesens. Die Idee, einen E-Impfpass und ein dazugehöriges Impfregister zu schaffen, ist dabei schon deutlich älter als die Coronakrise.

Diese hat die Entwicklung allerdings beschleunigt und die COVID-19-Impfung wurde ab Oktober 2020 zur ersten zentralen Anwendung für den E-Impfpass.

Ursprünglich geht das Projekt jedoch auf eine eHealth-Verordnung aus dem Jahr 2012 zurück. Diese wurde als Begleitverordnung zur damaligen Novelle des Gesundheitstelematikgesetzes erlassen.

Auf Grundlage einer Einigung zwischen Bund und Ländern und eines Beschlusses der sogenannten Bundes-Zielsteuerungskommission vom 29. Juni 2018 wurden die Rahmenbedingungen noch einmal präzisiert.

Damit gab es auch erstmals eine umfassende Einigung bezüglich der Ausgestaltung und Finanzierung des Pilotprojekts E-Impfpass. Dieser soll als eHealth-Anwendung auf Basis der sicheren Infrastruktur von ELGA entstehen.

E-Impfpass soll „schnellere und gezieltere behördliche Maßnahmen im Krisenfall“ ermöglichen

Der E-Impfpass soll künftig den Bürgern als Instrument zur Primärdokumentation des Impfschutzes dienen. Ergänzungen seien nur dort erforderlich, wo bestimmte Länder das Dokument in Papierform verlangen. Das Projekt soll zudem eine effizientere Abwicklung von kostenlosen Impfprogrammen und eine Reduktion der Fehlerquote ermöglichen.

Der Bürger selbst soll die Möglichkeit bekommen, zu kontrollieren, welche empfohlenen Impfungen er wann in Anspruch genommen hat. Zudem soll er den E-Impfpass auch als elektronisches Erinnerungssystem nutzen können.

Die Gesundheitsbehörden erhoffen sich durch den Zugriff auf bestimmte Daten auch eine Verbesserung des Ausbruchs- und Krisenmanagements im Ernstfall. So soll das zentrale Impfregister schnellere und gezieltere behördliche Maßnahmen im Krisenfall ermöglichen.

FPÖ sieht Potenzial für Wiederholung der Corona-Erfahrungen

Genau dieser Aspekt ist es jedoch, der bei Kritikern die Alarmglocken schrillen lässt – insbesondere nach den Erfahrungen mit übergriffiger Corona-Politik. In Österreich wurde neben unterschiedlichen Varianten von 2G- und 3G-Regelungen kurzfristig sogar eine allgemeine COVID-Impfpflicht beschlossen. Diese kam allerdings am Ende nicht zur Anwendung.

Dennoch hält beispielsweise die FPÖ, die im Nationalrat gegen das Gesetz gestimmt hat, dieses für einen Schritt in die falsche Richtung.

Die Daten, die man vonseiten der Bundesregierung sammeln will, seien nicht anonym. Zudem gebe es – anders als bezüglich der elektronischen Gesundheitsakte als solcher – keine Möglichkeit, sich vom System abzumelden.

Dies sei auch bewusst so konzipiert worden, heißt es vonseiten der Regierung selbst. Ein Widerspruchsrecht gegen eine Speicherung der Impfdaten im zentralen Impfregister liefe „dem erheblichen öffentlichen Interesse der Gesellschaft insgesamt zuwider“.

Bürger müssen sich mit Auskunftsansprüchen begnügen

Anders als im Fall des ELGA-Widerspruchsrechts würde eines gegen den E-Impfpass die „verbesserte Reaktionsfähigkeit im Falle von Ausbrüchen von durch Impfung vermeidbaren Krankheiten“ unterminieren. Außerdem liefe sie der „Einhaltung von Verpflichtungen zur Verfolgung internationaler Eliminations- und Eradikationsziele“ zuwider.

Neben „organisatorischen und technischen Datensicherheitsmaßnahmen“ seien systemische Maßnahmen in diesen eingebaut, die den Bürgern eine adäquate Wahrung von Rechten ermöglichten.

So hätten diese Anspruch auf Auskunft über die sie betreffenden, im zentralen Impfregister gespeicherten Daten und Protokolldaten. Ausüben könnten sie dieses elektronisch im Wege des ELGA-Zugangsportals oder schriftlich gegenüber der ELGA-Ombudsstelle.



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