Oberstes Gericht in Hongkong schließt vier china-kritische Abgeordnete aus
Das Oberste Gericht der chinesischen Sonderverwaltungszone Hongkong hat den umstrittenen Ausschluss von vier Oppositionsabgeordnete aus dem Parlament für rechtmäßig erklärt. Mit ihrem Urteil vom Freitag folgten die Richter einem Antrag der Peking-nahen Hongkonger Regierung. Diese hatte den Ausschluss damit begründet, dass die Abgeordneten bei Ablegung ihres Amtseids auf Distanz zu Peking gegangen waren. Aktivisten warfen der chinesischen Regierung die Entmachtung des Hongkonger Parlaments vor.
Mit dem Ausschluss der vier Abgeordneten verlieren die pro-demokratischen Kräfte ihre Sperrminorität in der Versammlung. Außerdem verlieren die Peking-kritischen Parlamentarier eines ihrer prominentesten Gesichter: Unter den ausgeschlossenen Mandatsträgern ist Nathan Law, Anführer der Massendemonstrationen für demokratische Reformen in Hongkong im Jahr 2014.
Die Abgeordneten hatten ihren Eid im vergangenen Herbst leicht modifiziert, um ihre Unzufriedenheit mit Peking auszudrücken. Die Volksrepublik hatte daraufhin darauf gedrungen, die Vereidigung für ungültig zu erklären, weil diese nicht wie vorgeschrieben „ernsthaft und feierlich“ erfolgt sei.
Das Oberste Hongkonger Gericht folgte nun dieser Argumentation. Es betonte zudem, dass das Urteil nicht politisch motiviert sei.
Aktivisten werfen China vor, die Sonderverwaltungszone Hongkong immer mehr kontrollieren zu wollen. Chinas Präsident Xi Jinping sagte am 1. Juni bei einem Besuch in Hongkong, die Autorität der Zentralregierung in Peking in Frage zu stellen, sei „absolut unzulässig“ und komme der Überschreitung einer „roten Linie“ gleich.
Hongkong war vor 20 Jahren, am 1. Juli 1997, von Großbritannien an China übergeben worden. Nach dem Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ wurden der Wirtschaftsmetropole dabei für 50 Jahre Freiheiten und Rechte garantiert, die es in der Volksrepublik nicht gibt. Die Opposition in Hongkong wirft Peking jedoch vor, sich zunehmend in die Angelegenheiten der Sonderverwaltungszone einzumischen und damit die Autonomievereinbarungen zu verletzen. (afp)
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