Oberster Gerichtshof der USA bekräftigt Teile von Trumps Einreisebann

USA: Der Oberste Gerichtshof hat Teile des Einreiseverbots von US-Präsident Donald Trump bekräftigt. Damit müssen nun rund 24.000 Menschen, deren Asylanträge bereits bewilligt wurden oder die ihre Kinder, Enkel oder andere enge Angehörige in den USA besuchen wollen, weiter auf ihre Einreise warten.
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Protest gegen den Einreisestopp für Menschen aus sieben muslimischen Ländern. 2. Februar 2017.Foto: Spencer Platt/Getty Images
Epoch Times12. September 2017

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Teile des umstrittenen Einreiseverbots von US-Präsident Donald Trump bekräftigt.

Der Supreme Court setzte am Montag die Entscheidung eines Berufungsgerichts vorübergehend aus, mit dem das Einreiseverbot für Staatsangehörige aus sechs überwiegend muslimischen Ländern abgeschwächt werden sollte, und gab damit einem Antrag des Justizministeriums statt.

Damit müssen nun rund 24.000 Menschen, deren Asylanträge bereits bewilligt wurden oder die ihre Kinder, Enkel oder andere enge Angehörige in den USA besuchen wollen, weiter auf ihre Einreise warten.

Das Berufungsgericht in San Francisco hatte am Freitag geurteilt, die US-Regierung habe nicht ausreichend dargelegt, warum der Einreisestopp für bestimmte Familienmitglieder gelten solle.

Trumps Verordnung ist seit Ende Juni in Kraft, nachdem der Supreme Court sie damals vorläufig gebilligt hatte. Seither gilt ein 90-tägiges Einreiseverbot für Bürger aus dem Irak, Syrien, dem Jemen, Libyen, Somalia und dem Sudan. Außerdem dürfen Flüchtlinge aus aller Welt für 120 Tage nicht einreisen. Trump begründet den Einreisebann mit dem Kampf gegen den Terrorismus.

Das Oberste Gericht hatte jedoch bereits in seiner ersten Entscheidung vom Juni verfügt, dass es Ausnahmen von den pauschalen Einreiseverboten geben soll. Demnach sollen unter anderem Einreisewillige mit „engen familiären Beziehungen“ zu Menschen in den USA ins Land gelassen werden.

Wie eng diese Familienbande zu sein haben, legte der Supreme Court in seiner damaligen Entscheidung aber nicht explizit fest. Eine grundlegende Entscheidung will das Gericht im Herbst fällen. (afp)



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