Nicht mit Grundrechten vereinbar: EuGH kippt Fluggastdaten-Abkommen der EU mit Kanada
Das geplante Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen verstößt gegen den Datenschutz und kann in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden.
Dies geht aus einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor, das am Mittwoch in Luxemburg bekanntgegeben wurde. Demnach sind Übermittlung, Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten bei Beachtung des Grundrechteschutzes grundsätzlich aber zulässig.
Laut dem Gutachten, das auf Bitte des EU-Parlaments erstellt wurde, darf das geplante Abkommen in seiner jetzigen Form nicht geschlossen werden, weil mehrere seiner Bestimmungen nicht mit den von der Union anerkannten Grundrechten vereinbar sind. Das Abkommen sieht vor, dass die kanadischen Behörden einen umfangreichen Datensatz von Reisenden erhalten, darunter Name, Adresse oder Kreditkartennummer. Diese Daten sollen für die Terror- und Kriminalitätsbekämpfung fünf Jahre gespeichert werden.
Der Gerichtshof kritisierte, dass die Daten zusammen betrachtet unter anderem Einblicke in „Reisegewohnheiten, Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Personen sowie Informationen über die finanzielle Situation der Fluggäste, ihre Ernährungsgewohnheiten oder ihren Gesundheitszustand offenbaren und sogar sensible Daten über die Fluggäste“ lieferten.
Dies greife unzulässig in das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten der EU-Bürger ein. Der EuGH forderte deshalb eine Änderung verschiedener Punkte, um „Eingriffe besser und genauer einzugrenzen“. (afp)
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