„Nicht integriert“ – Gericht: Muslimin darf nach verweigertem Handschlag nicht Französin werden

Das Verhalten der Frau zeige, dass sie "nicht in die französische Gesellschaft integriert" sei, sagte eine Richterin in Frankreich und verweigerte einer Muslimin die französische Staatsbürgerschaft.
Epoch Times20. April 2018

Einer algerischen Muslimin ist zu Recht die französische Staatsbürgerschaft verweigert worden, weil sie bei der Zeremonie zu ihrer Einbürgerung den Handschlag mit Männern verweigert hatte: Dieses Urteil fällte am Donnerstag das höchste französische Verwaltungsgericht. Die Pariser Richter wiesen damit in letzter Instanz die Berufung der Frau zurück.

Die mit einem Franzosen verheiratete Algerierin sollte eigentlich im Juni 2016 eingebürgert werden. Bei der Einbürgerungszeremonie im Departement Isère weigerte sie sich dann aber, dem zuständigen Beamten und einem Lokalpolitiker die Hand zu geben.

Sie berief sich auf ihren „religiösen Glauben“, der ihr verbiete, fremde Männer zu berühren.

Die Regierung verweigerte ihr daraufhin die französische Staatsbürgerschaft: Das Verhalten der Frau zeige, dass sie „nicht in die französische Gesellschaft integriert“ sei. Dagegen war die Frau vor Gericht gegangen. (afp)



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