New Yorker Schuldspruch gegen Trump bleibt vorerst bestehen – Richter weist Immunitätsantrag zurück

Von den vier Strafverfahren gegen Donald Trump vor den US-Wahlen 2024 bleibt nur der Schuldspruch in der Schweigegeld-Affäre in New York vorerst bestehen. Richter Juan Merchan wies den Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen präsidialer Immunität ab. Wann ein Strafmaß verkündet wird, ist noch unklar.
Richter Juan Merchan ist Trumps Anwälten ein Dorn im Auge.
Skizze vom Trump-Prozess in New York.Foto: Elizabeth Williams/AP/dpa
Von 17. Dezember 2024

Von vier Strafverfahren, die im Vorfeld der US-Wahlen gegen den designierten US-Präsidenten Donald Trump geführt wurden, sind zwei bereits beendet und eines steht vor dem Aus. Einzig der Schuldspruch im Zusammenhang mit Schweigegeld-Vorwürfen in New York bleibt bis auf Weiteres aufrecht. Richter Juan Merchan vom Obersten Gerichtshof in New York wies am Montag, 16.12., den Antrag zurück, das Verfahren aufgrund der präsidialen Immunität einzustellen.

Trump zum Zeitpunkt der angeklagten Handlungen noch nicht im Amt

Im Mai hatte ein Geschworenengericht Trump in 34 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Er soll im Kontext eines Schweigegelddeals seiner Anwälte mit einer Pornodarstellerin Geschäftsunterlagen gefälscht haben. Zum Zeitpunkt der Tatvorwürfe war Trump noch nicht 45. Präsident der Vereinigten Staaten. Allerdings hatten seine Verteidiger argumentiert, Bezirksstaatsanwalt Alvin Bragg hätte aufgrund der Immunität unzulässige Beweise verwertet.

Dabei bezog der Präsident sich vor allem auf Aussagen früherer Berater. Diese hätten Material enthalten, das unter die Immunität falle. Mit Blick auf das Verfahren in Washington, D. C. hatte der Oberste Gerichtshof im Frühjahr die Immunität von Präsidenten gegenüber strafrechtlicher Verfolgung betont.

Diese beziehe sich grundsätzlich auf Akte, die Teil ihrer Amtsführung sind. Allerdings erstrecke sie sich nicht auf „inoffizielle“ Handlungen, die nicht typischerweise zu seinen Regierungsgeschäften gehören.

Richter: Beweise erstrecken sich lediglich auf „inoffizielles Verhalten“

Merchan erklärte nun in einem Schreiben an Trumps Anwälte, dass deren Mandant zu lange gewartet und es verabsäumt habe, Einwände gegen die Beweismittel zu erheben. Zudem schütze die Doktrin der präsidialen Immunität keine Informationen, die sich auf bereits erhobene oder nicht vorgebrachte Argumente bezögen.

Das Gericht stelle fest, so Merchan, dass „die Beweise, die sich auf die vorgebrachten Behauptungen beziehen, sich ausschließlich auf inoffizielles Verhalten beziehen und daher keinen Immunitätsschutz genießen“.

Auch, was die nicht vorgebrachten Behauptungen anbelange, bezögen sich die angeführten Beweise ausschließlich auf inoffizielles Verhalten. Zudem sei ein etwaiger Fehler in der Erhebung und Würdigung der Beweise „angesichts der überwältigenden Beweise für die Schuld“ des Angeklagten nicht beachtlich.

Memo des Justizministeriums von 2000 gilt nur für amtierende Präsidenten

Merchan erklärte zudem in Übereinstimmung mit dem Büro von Staatsanwalt Bragg, dass ein gewählter Präsident noch nicht das gleiche Maß an Immunität genieße wie ein amtierender. Das Memo des Justizministeriums (DOJ) aus dem Jahr 2000, das sich auf die Nichtverfolgung amtierender Präsidenten beziehe, erstrecke sich nicht auf gewählte, aber noch nicht ins Amt eingeführte.

Trump berief sich bereits jetzt auf dieses Memo und argumentierte, eine Fortsetzung des Verfahrens störe den Übergang im Weißen Haus. Dem widersprach Merchan und verwies darauf, dass es lediglich um die Verkündung einer Entscheidung gehe, die seit Monaten in der Schwebe sei.

Der Richter beharrt auf dem Standpunkt, dass die Tathandlungen, um die es in dem Verfahren gehe, nicht der Immunität unterliegen. Die Fälschung privater Aufzeichnungen zur Vertuschung von Zahlungen gegenüber der Öffentlichkeit sei eindeutig eine inoffizielle Handlung. Da sei es „logisch und vernünftig, zu dem Schluss zu kommen, dass […] auch die Kommunikation zur Förderung dieser Vertuschung inoffiziell sein sollte.“

Trump sprach von „abgekarteter Entscheidung“ – Beobachter rechnen mit Bewährungsstrafe

Die Einwände des Anwaltsteams von Donald Trump hatten sich auf die Aussagen von Trumps ehemaligem Anwalt Michael Cohen und der früheren Mitarbeiterin des Weißen Hauses, Madeleine Westerhout, bezogen. Merchan anerkannte den Einspruch gegen bestimmte Aussagen der früheren Kommunikationsdirektorin des Weißen Hauses, Hope Hicks. Allerdings seien auch diese und die dazugehörige Kommunikation Trumps nicht durch das Immunitätsprivileg geschützt.

Es deutet nun vieles darauf hin, dass ein Schuldspruch gegen den 45. und designierten 47. Präsidenten aufrecht bleiben wird. Theoretisch wäre eine Haftstrafe für Trump möglich, sollte die Urteilsverkündung bis 2029 aufgeschoben werden.

Für einen amtierenden Präsidenten steht die Suprematieklausel der US-Verfassung einer solchen entgegen. Es wird daher allgemein davon ausgegangen, dass das Gericht eine Strafe zur Bewährung aussetzen wird. Trump hat die gegen ihn geführten Verfahren als politisch motiviert und das Urteil von New York als „abgekartete Entscheidung“ bezeichnet. Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Geschworenengerichts bleibt möglich.

Weitere Schritte in Georgia noch unklar – Einstellung jedoch wahrscheinlich

Die gegen Trump geführten Bundesverfahren wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Aufbewahrung klassifizierter Dokumente in Florida und wegen der Ereignisse vom 6. Januar 2021 in Washington, D. C. sind bereits eingestellt. Neben Immunitätserwägungen verwies die Staatsanwaltschaft auf die Praxis des Bundes, keine Verfahren gegen amtierende Präsidenten zu führen. Dies entspreche einschlägigen Vorgaben des Justizministeriums.

Die Lage beim Verfahren wegen des Vorwurfs der Wahlbeeinflussung in Georgia ist komplizierter. Eine Einstellung durch das Justizministerium oder eine mögliche Selbstbegnadigung scheidet aus, da es sich um ein Verfahren auf Bundesstaatsebene handelt. Allerdings bezieht sich der Tatvorwurf auf einen Zeitraum, da Trump noch im Amt war und damit Immunität genoss. Darüber hinaus gibt es Bestrebungen, Bezirksstaatsanwältin Fani Willis von dem Fall abzuziehen. Damit würde auch dieser in sich zusammenbrechen.



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