Neue Migrationsroute: Tausende Illegale kommen über die Schweiz
Die Schweiz soll illegale Migranten einfach nach Deutschland durchwinken – zu Tausenden. Anfang dieses Jahres geriet erstmals eine neue Migrationsroute in der Ostschweiz in den Fokus der Schweizer Medien. Hatten die Behörden der Schweiz anfangs noch versucht, die aus Österreich kommenden Massen zurückzuführen, tun sie dies inzwischen nicht mehr.
Dreh- und Angelpunkt der ankommenden Migranten ist die Kleinstadt Buchs im Kanton St. Gallen. In Buchs angekommen, werden die Migranten von der Grenzpolizei nur kurz befragt. Dann lässt man sie wieder laufen. „Wir erlauben formell die Weiterreise“, erklärt Kantonspolizeisprecher Florian Schneider.
Jede Woche sollen es rund tausend Migranten sein, die auf diese Weise illegal in die Schweiz ein- oder besser durchreisen. Bleiben wollen sie jedoch nicht. Wie die „Neue Zürcher Zeitung“ (NZZ) berichtet, handle es sich meist um junge Afghanen auf dem Weg nach Deutschland oder Frankreich.
Bahnpersonal als Migrations-„Reiseleiter“
Von Buchs aus geht es dann koordiniert weiter mit Zügen der Schweizer Bundesbahnen. Bahnmitarbeiter sollen die Migrantengruppen sogar zum Zug bringen, wo ein eigenes Abteil warte. Das Vorgehen sei vom Schweizer Radio und Fernsehen dokumentiert worden, schreibt die NZZ.
Es gebe sogar eine interne E-Mail eines lokalen Teamleiters mit Arbeitsanweisungen an das Bahnpersonal: Die Afghanen seien harmlos und ließen sich sehr gut führen, stehe darin. Man solle ihnen „konkrete und konsequente Anweisungen“ (für ihr weiteres Vorankommen) geben. Sie würden dem dann folgen.
Legitimation per Fahrschein?
Die Schweizer Bahn erklärt dazu: „Wir fahren alle Reisenden dorthin, wohin sie wünschen, und helfen den Kunden, dass sie den Zug finden, der sie an ihr Reiseziel bringt“, betonte ein Bahnsprecher. Schließlich gelte ja die Transportpflicht, wenn die Leute ein gültiges Ticket vorzuweisen hätten, so die Logik.
Von Buchs aus geht die Route der Migration dann 200 Kilometer nach Westen in Richtung Zürich und weiter nach Basel am Dreiländereck Deutschland-Frankreich-Schweiz. Dort können sich die Migranten offenbar entscheiden, welches das Land ihres Begehrens ist.
„Ein Bahnticket legalisiert doch nicht die Einreise“, schimpft Andrea Lindholz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Die deutsche Bundestagsabgeordnete fordert ein Einschreiten der Schweizer Behörden gegen diese aus ihrer Sicht inakzeptable Praktik. Lindholz spricht sogar von einer Förderung der illegalen Einreise nach Deutschland.
Kein Dublin-Verfahren, keine Rückführung
Man winke nicht durch und leite auch keine Migranten einfach weiter, erklären die Schweizer Behörden. Man habe keine Rechtsgrundlage, die Leute festzuhalten und ein Dublin-Verfahren könne man nicht durchführen. Denn die Migranten reisen ja gleich weiter, seien also „gar nicht mehr anwesend“, wie es ein Sprecher des zuständigen Staatssekretariats für Migration formulierte.
Tatsächlich scheint es eine Lücke im System zu geben, die findige Zeitgenossen wohl an die Schlepper weitergegeben haben könnten. Die inzwischen Dublin III-Verordnung oder auch „Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist“ geht nämlich davon aus, dass ein Asylantrag gestellt wird. Den wollen die Migranten aber nicht in der Schweiz stellen.
Aus ähnlichen Gründen soll auch die Rückführung nach Österreich nicht klappen. Das Verfahren dauere zu lange, die Personen seien dann schon „längst außer Landes“, so der Migrationssprecher.
Kürzlich warnte die NZZ bereits in einem Kommentar, dass das System der individuellen Asylverfahren nicht für Menschenmassen in dieser Größenordnung funktioniere. Das ganze Dublin-System sei gefährdet, weil die Migranten die Wahl hätten, in welchem Land Europas sie denn gerne leben wollen.
Dieser Artikel erschien zuerst in der Epoch Times Wochenzeitung, Ausgabe Nr. 69, vom 4. November 2022.
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