Neue EU-Richtlinie: Bargeldobergrenze von 10.000 Euro beschlossen

Barzahlungen über 10.000 Euro werden im Zuge verschärfter Geldwäschebestimmungen EU-weit verboten. Außerdem soll eine neue Überwachungsbehörde geschaffen werden. Auch Kryptowährungen wie der Bitcoin sollen stärker reglementiert werden.
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Im Kampf gegen Geldwäsche will die EU-Kommission nicht nur eine Bargeldobergrenze einführen, sondern auch eine neue Überwachungsbehörde aufbauen.Foto: Silas Stein/dpa/dpa
Von 22. Januar 2024

Der jüngste Beschluss zwischen Unterhändlern des EU-Parlaments und den EU-Staaten bringt neue Regeln für Bargeldzahlungen nun endgültig auf den Weg: Damit wird es in der EU zukünftig verboten sein, Käufe von mehr als 10.000 Euro komplett mit Bargeld zu zahlen. Beide Seiten müssen jetzt noch formal und final zustimmen. In Kraft treten wird die Regelung dann Mitte 2026.

Nach der Zustimmung zu dieser neuen EU-Regelung müssen die Mitgliedstaaten dann entsprechende nationale Regelungen erlassen. Dabei ist es auch möglich, dass einzelne Mitgliedstaaten eine niedrigere Bargeldgrenze für den Handel in ihrem Land regeln können. Schon jetzt gelten in einigen EU-Ländern strengere gesetzliche Limits für Barzahlungen, so zum Beispiel in Spanien und Frankreich mit 1.000 Euro sowie in Belgien und den Niederlanden mit 3.000 Euro. In Griechenland liegt sie bei 500 Euro, in Kroatien hingegen bis jetzt bei 15.000 Euro. Keine Limits setzen bislang die Staaten Österreich, Luxemburg, Zypern und Deutschland.

EU-Kommission sieht es als Teil eines Anti-Geldwäsche-Pakets

Die neue EU-Obergrenze von 10.000 Euro gilt für Zahlungen zwischen zwei Unternehmen, also im sogenannten B2B-Bereich ebenso wie für Zahlungen zwischen Firmen und Konsumenten (sogenannter B2C-Bereich, Business-to-Consumer). Nach den neuen Regelungen müssen Banken oder Händler die Identität einer Person überprüfen, wenn Bargeldtransaktionen im Bereich von 3.000 bis 10.000 Euro durchgeführt werden. Ausgenommen sind Verkäufe von privat zu privat: Wer etwa dem Nachbarn den Gebrauchtwagen oder andere Wertgegenstände abkauft, darf diese auch künftig unbegrenzt in bar bezahlen.

Neben der Festlegung einer Bargeldobergrenze bringt diese EU-Verordnung weitere bedeutende Änderungen mit sich. Sie ist Teil eines größeren Anti-Geldwäsche-Pakets der EU-Kommission. Die Reform soll die Geldwäscheregeln europaweit vereinheitlichen.

Das ganze Programm: Neue EU-Behörde inklusive

Teil des Gesetzespakets ist auch die Schaffung einer eigenen Anti-Geldwäsche-Behörde (Amla, Anti-Money Laundering Authority), die die Koordination der Behörden innerhalb der EU verbessern, sprich die Aufsicht übernehmen soll. Für einen möglichen Sitz der Behörde hat sich Frankfurt am Main stark gemacht. Auch Rom, Luxemburg und Madrid sind im Gespräch.

Hier die weiteren Neuerungen im Überblick:

  • Juweliere, Jachtverkäufer und Kunsthändler fallen künftig ebenfalls unter die verschärften Meldevorschriften. Händler von Luxusgütern müssen jetzt die Identität der Kunden prüfen und sind dann verpflichtet, verdächtige Geschäfte den Behörden zu melden.
  • Außerdem sollen Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mehr als 50 Millionen Euro sowie Geschäfte mit Kryptowährungen strenger überwacht werden.
  • Unternehmenseigentümer mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent müssen EU-weit registriert werden.
  • Ab 2029 fallen auch Profi-Fußballvereine unter diese Regelungen, vor allem Erstliga-Vereine. Den Ländern ist es freigestellt, ob sie diese Regelungen auch auf Zweit- und Drittligalisten ausweiten. Der Grund: Das milliardenschwere Profifußball-Business mit teils gigantischen Investitionen aus Ländern außerhalb der EU wurde „als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa“ identifiziert.

Der finnische Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma, betont, dass strengere Maßnahmen „längst überfällig“ seien, um den Mitgliedstaaten Verluste durch Geldwäsche von Milliarden von Euro zu ersparen. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher.

Deutsche lieben Bargeld

Nur Bares ist Wahres, das sehen viele Bundesbürger so. Nach einer Studie der Deutschen Bundesbank von 2022 sind Euroscheine und Münzen hierzulande noch immer die am häufigsten genutzten Zahlungsmittel, auch wenn das elektronische Zahlen mit Karte oder Smartphone deutlich zugelegt hat.

2021 wurden 58 Prozent aller Käufe bar abgewickelt, 2017 waren es allerdings noch 74 Prozent. „Weder Digitalisierung noch Pandemie konnten das Bargeld verdrängen“, so Bundesbank-Vorstand Johannes Beermann. „Wenn es ums Bezahlen geht, ist Bargeld in Deutschland nach wie vor mit Abstand am beliebtesten.“

Eine Umfrage der Verbraucherzentralen mitten im Corona-Herbst 2021 zeigte, dass drei von vier Befragten weiterhin gerne wählen möchten, ob sie mit Bargeld oder bargeldlos bezahlen wollen.

Für viele ist Bargeld „geprägte Freiheit“: Es ist direkt und greifbar, für jedermann nutzbar, und das schnell, es schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur. Weitere Argumente sind das Selbstbestimmungsrecht darauf, wie und wofür man sparen und zahlen möchte.

Bargeldsegen und -regeln in Deutschland

Tatsächlich gibt es in Deutschland bislang kein Limit für Zahlungen mit Bargeld. Es darf auch jeder so viel Bargeld unter dem Kopfkissen haben, wie er will. Wer allerdings Beträge von mehr als 10.000 Euro bar bezahlen will, muss dem Händler seinen Ausweis vorlegen. Der ist verpflichtet, die persönlichen Angaben zu erfassen und aufzubewahren.

Auch bei Bargeldeinzahlungen auf das Konto gibt es in Deutschland derzeit keine Begrenzungen, allerdings greift ab 10.000 Euro die Nachweispflicht, eingeführt am 9. August 2021. Banken und Sparkassen müssen von ihren Kunden in dem Fall einen Beleg verlangen, woher das Geld kommt. Wer Bargeld auf ein Konto bei einer fremden Bank einzahlt, muss schon ab 2.500 Euro die Herkunft nachweisen.

Wer weder dem Geld in der Matratze noch auf der Bank traut und stattdessen Gold und Silber damit kauft, für den greift die Ausweispflicht seit 1. Januar 2020 bereits ab einer Summe von 2.000 Euro. Eine generelle Obergrenze für Barzahlung gibt es aber auch hier nicht, bisher nicht, denn Nancy Faeser hatte 2022 angekündigt, dass ein 30.000-Euro-Barkauf von Schmuck oder Uhren bald der Vergangenheit angehören soll, wenn es nach ihr ginge.

Bargeldverbot bei Immobilien gibt es seit dem 1. April 2023. Gemäß Paragraf 16a Geldwäschegesetz (GwG) darf beim Kauf einer Immobilie der Kaufpreis nicht mit Bargeld erbracht werden. Die Beteiligten müssen gegenüber dem Notarbüro nachweisen, dass der Kaufpreis unbar bezahlt wurde, etwa durch Vorlage eines Kontoauszugs. Verstöße gegen das Barzahlungsverbot oder die Nachweispflicht müssen gemeldet werden.

Kritische Stimmen

Die Beschränkung von Barzahlungen auf 10.000 Euro sieht nicht nur die FDP traditionell kritisch, sondern auch Johannes Beermann von der Bundesbank. Gegenüber dpa sagte er: „Bislang gibt es keinen wissenschaftlich fundierten Beleg, dass mit Barzahlungsobergrenzen das Ziel erreicht wird, Geldwäsche zu bekämpfen.“ Auch der deutsche Sparkassen- und Giroverband bläst ins selbe Horn: „Bargeldobergrenzen werden nicht dazu führen, Terrorfinanzierung oder Geldwäschekriminalität nachhaltig einzudämmen.“

Auch direkt aus dem EU-Parlament kommt Kritik zur Entscheidung der Bargeldlimitierung: Die Abgeordnete Christine Anderson (AfD/ Fraktion ID) äußerte sich dazu auf X.



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