Neue Corona-Maßnahmen stoßen bei Städten und Gemeinden auf Vorbehalte

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Zwei Frauen mit Mundschutz sprechen vor einem geschlossenen Kaufhaus mit Online-Shopping-Werbung in den Schaufenstern auf dem Kurfürstendamm in Berlin am 5. Januar 2021 inmitten der anhaltenden Pandemie des neuartigen Coronavirus / COVID-19.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times6. Januar 2021

Die von Bund und Ländern neu beschlossenen Corona-Maßnahmen sind bei Spitzenvertretern der Gemeinden teilweise auf Kritik und Vorbehalte gestoßen.

Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Reinhard Sager, sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwochsausgaben), er habe Zweifel, ob mit den Bewegungseinschränkungen an Corona-Hotspots sowie den verschärften Kontaktverboten „nicht der Bogen überspannt wird“.

Die Maßnahmen brächten „große Teile der Bevölkerung in Schwierigkeiten, auf deren Mitmachen wir angewiesen sind“, gab der CDU-Politiker und Landrat des Landkreises Ostholstein zu bedenken. Auch die fortdauernde Schließung von Schulen stufte er als „sehr weitgehend“ ein.

Sager: Ländliche Räume von Einschränkungen besonders betroffen

Sager kritisierte, dass die Einschränkungen vor allem die ländlichen Räume beträfen, wo zwei Drittel der Bevölkerung lebten. Um sich die Kooperation der Bevölkerung zu sichern, müssten die Maßnahmen nachvollziehbar sein, mahnte der Präsident des Landkreistags dem „Handelsblatt“.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Bundesländer hatten am Dienstag die Verlängerung der derzeitigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bis zum 31. Januar beschlossen.

Zusätzlich wurden die Kontaktbeschränkungen verschärft: Private Treffen sind nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einem weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen erlaubt.

Bewegungsfreiheit eingeschränkt bei 200er Inzidenz

Als weitere neue Maßnahme wurde zudem eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit in Corona-Hotspots eingeführt. Sie gilt für Gebiete mit einem Inzidenzwert von mehr als 200 positiv Getesteten pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen.

Dort lebende Menschen sollen sich ohne triftigen Grund nur noch bis zu 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen. Besonders tagestouristische Ausflüge sollen damit nicht mehr möglich sein.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund zweifelte jedoch die Umsetzbarkeit der 15-Kilometer-Regel an. Diese Vorschrift sei „kaum kontrollierbar“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Gerd Landsberg, der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

Landsberg: Wirkung von Hotspot-Regelung fraglich

Auch sei fraglich, ob diese Maßnahme durch die vielen Ausnahmen etwa für Berufspendler „Wirkung entfalten wird“.

Generell begrüßte Landsberg jedoch die Bund-Länder-Beschlüsse. Die Verlängerung des harten Lockdowns bis zum 31. Januar sei „eine richtige Entscheidung“, auch wenn sie für die Menschen und die Wirtschaft „hart“ sei. (afp)



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