Nach Verbannung aus Weißem Haus: Richter weist Eilantrag von AP ab

Ein Richter hat den Ausschluss der US-Nachrichtenagentur Associated Press (AP) von Presseterminen mit Präsident Donald Trump im Weißen Haus vorläufig bestätigt.
Der Richter Trevor McFadden lehnte am 24. Februar einen Eilantrag von AP ab, setzte für den 20. März jedoch eine Anhörung für eine erneute Prüfung des Falls an.
AP hatte sich geweigert, den Golf von Mexiko wie von Trump gewünscht „Golf von Amerika“ zu nennen. AP-Reportern wurde daraufhin mehrfach der Zugang zu Terminen des Präsidenten im Oval Office verweigert. Mitte Februar wurde die Nachrichtenagentur dann dauerhaft aus Trumps Büro und der Präsidentenmaschine verbannt.
AP verklagt auch Stabschefin des Weißen Hauses
AP hatte daraufhin drei Mitarbeiter Trumps verklagt. In ihrer am Freitag eingereichten Klageschrift argumentiert die Nachrichtenagentur, dass die Verweigerung des Zugangs zum Oval Office und zur Air Force One gegen den ersten Zusatz der US-Verfassung verstoße, der die Meinungs- und Pressefreiheit garantiert.
Bei den Beklagten handelt es sich um die Stabschefin des Weißen Hauses, Susan Wiles, Vize-Stabschef Taylor Budowich und die Pressesprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt.
Die Nachrichtenagentur erklärte, sie wolle mit dem Schritt ihr „Recht auf redaktionelle Unabhängigkeit verteidigen“.
Die Anwälte des Weißen Hauses wiesen die Argumentation von AP mit der Begründung zurück, dass „es im Ermessen des Präsidenten liegt zu entscheiden, wer besonderen Medienzugang zu exklusiven Veranstaltungen erhält“.
Der Richter lehnte die Forderung von AP ab, ihren Ausschluss mit einer einstweilige Verfügung zumindest vorübergehend rückgängig zu machen, nannte den Ausschluss US-Medienberichten zufolge aber „problematisch“. Er forderte das Weiße Haus auf, die Entscheidung zu überdenken. (afp/red)
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