Nach dem Wahlsieg: Gerichtsverfahren gegen Trump wackelt
Der deutliche Sieg des republikanischen Kandidaten Donald Trump am Dienstag, 5. November, bei der US-Präsidentenwahl hat auch die Legitimität gegen ihn geführter Gerichtsverfahren erschüttert. Vier Verfahren sind gegen ihn noch anhängig – in Georgia, Florida, Washington, D.C. und New York City.
In zwei Fällen geht es um Bundesverfahren. Hier deutet vieles darauf hin, dass das Ende der Strafverfolgung unmittelbar bevorsteht. John Malcolm, Vizepräsident der Heritage Foundation, erklärte gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, es werde bereits nach einem Weg dafür gesucht, der mit der Gewaltentrennung vereinbar sei. Bezüglich der Verfahren auf Bundesstaatsebene ist die Situation komplizierter.
Sonderermittler Smith hat bereits die Aussetzung offener Fristen erwirkt
Ein Bundesrichter hat bereits am Freitag dem Sonderermittler Jack Smith, der für zwei Verfahren verantwortlich ist, eine Aussetzung prozessualer Fristen gewährt. Dieser hatte erklärt, er benötige „mehr Zeit“, um sich mit den „noch nicht da gewesenen Umständen“ zu beschäftigen. Zur Begründung für sein Ersuchen nannte er das Wahlergebnis und die Aussicht, dass Trump am 6. Januar als President-elect zertifiziert und am 20. Januar als Präsident vereidigt werde.
Aus dem Justizministerium selbst wird auf ein Memo aus dem Jahr 2000 verwiesen. Dieses ist überschrieben mit dem Leitsatz, dass eine Strafverfolgung eines amtierenden Präsidenten „auf verfassungswidrige Weise die Möglichkeit der Exekutive unterminiert, die ihr von der Verfassung zugedachten Funktionen auszuüben“.
Eine Möglichkeit, die Verfolgung zu beenden, wäre, dass Smith von sich aus den Fall zurückzieht. Dies schlägt etwa Neama Rahmani vor, ein früherer Bundesstaatsanwalt während der Ära Obama:
„Sollte er dies nicht tun, sollte die Verteidigung einen entsprechenden Antrag stellen. Richterin Tanya Chutkan würde diesem nach meiner Einschätzung entsprechen.“
Verfahren gegen Trump in Florida bereits bis auf Weiteres gestoppt
Chutkan ist die zuständige Vorverfahrensrichterin in Washington, D.C., wo es um die Vorwürfe rund um die Krawalle vom 6. Januar 2021 geht. Mittlerweile hat die Richterin alle offenen Fristen in dem Fall ausgesetzt. Sie trug dem Sonderermittler auf, bis zum 2. Dezember einen Statusbericht zu verfassen.
Das andere Bundesverfahren, das in Florida stattfindet, hatte Richterin Aileen Cannon bereits im Sommer bis auf Weiteres beendet. Sie wies die Anträge von Smith zurück. Unter Berufung auf eine Rechtsmeinung von Verfassungsrichter Clarence Thomas. Dieser geht von einer umfassenden Immunität eines Präsidenten für alle offiziellen Akte während seiner Amtszeit aus. Zudem erachtet sie die Bestellung von Smith als nicht verfassungsmäßig.
Smith hat gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt. Über dieses soll zeitnah der US-Appellationsgerichtshof für den 11. Bezirk entscheiden. Sie berief sich zudem auf eine Regelung des Kongresses, die dieser 1999 auslaufen ließ. Diese bezog sich auf sogenannte unabhängige Ermittler. Smith argumentiert, er sei kein solcher, sondern gegenüber dem Justizministerium weisungsgebunden.
Im Verfahren in Florida geht es um den gegen Trump gerichteten Vorwurf unrechtmäßiger Aufbewahrung von klassifizierten Dokumenten.
Der President-elect selbst hatte angekündigt, die Verfahren unmittelbar nach seiner Vereidigung zu beenden. Dies werde durch eine Entlassung von Smith erfolgen, die „innerhalb von Sekunden“ vonstattengehen würde. Außerdem würde er sich selbst begnadigen, so Trump.
Im New Yorker Fall stehen noch mehrere Entscheidungen aus
Komplexer ist die Lage im Fall der Verfahren auf Bundesstaatsebene. Dort gibt es kein Durchgriffsrecht von Bundesbehörden, allerdings könnte die Immunität des Präsidenten zum Tragen kommen. In New York sprach ein Gericht Trump bereits im Mai in 34 Anklagepunkten schuldig.
Es ging um Zahlungen an eine Pornodarstellerin aufgrund einer angenommenen Schweigegeldvereinbarung. In diesem Zusammenhang soll Trump auch Dokumentenfälschungen veranlasst haben. Der 45. und künftige Präsident der USA bezeichnete das Urteil mehrfach als Ausdruck einer korrupten und parteiischen Justiz sowie einen Versuch der Wahlbeeinflussung.
Der oberste Verfahrensrichter Juan Merchan vom New Yorker Supreme Court hätte für Ende des Monats einen Termin zur Bestimmung des Strafmaßes angesetzt. Dieser könnte jedoch verschoben werden. Zudem muss Merchan über die Immunitätseinrede Trumps entscheiden, dies soll am 12. November geschehen.
Trump könnte sich in Bundesstaatsverfahren nicht selbst begnadigen
Zwar handelt es sich bei den Anklagepunkten um kleinere Vergehen, jedoch könnten diese theoretisch zur Grundlage einer Haftstrafe werden. Dass Trump eine solche antreten würde, gilt als ausgeschlossen – ihre grundsätzliche Vollstreckbarkeit ist jedoch umstritten. Einige Experten äußerten gegenüber der englischsprachigen Epoch Times, dass die Vorrangklausel der US-Verfassung eine solche Maßnahme gegen einen amtierenden Präsidenten verbiete.
Dies würde auch durch das Memo von 2000 bestätigt. Der Präsident könnte vom Gefängnis aus seine Amtsgeschäfte nicht führen, und der Secret Service könnte seiner Pflicht zu dessen Rundumschutz nicht nachkommen. Rahmani sprach bezüglich der Anwendbarkeit der Vorrangklausel von „ungesegelten juristischen Gewässern“.
Vieles deutet darauf hin, dass das Urteil im Zuge der Berufung erfolgreich angefochten werden kann. Außerdem würde diese dessen Rechtskraft bis zu einem Zeitpunkt hinausschieben, da Trump längst wieder im Amt ist.
Sollte der Staat New York das Verfahren fortführen wollen, wäre mit jahrelangen Auseinandersetzungen über die verfassungsmäßigen Grenzen der Strafverfolgung eines Präsidenten zu rechnen. Anders als in den Bundesfällen könnte Trump sich jedoch für Verurteilungen auf Bundesstaatsebene nicht einfach selbst begnadigen. Allerdings könnte der verantwortliche Richter im Fall einer rechtskräftigen Verurteilung von vornherein eine Haftstrafe verhindern – und dem Verfahren auf diese Weise die Brisanz nehmen.
Georgia: Bezirksstaatsanwältin stolpert über Unvereinbarkeitsbestimmungen
Der letzte noch offene Fall ist jener in Georgia, bei dem es um den Vorwurf der Wahlbeeinflussung geht. Auch hier geht es im Kern um die gleichen verfassungsrechtlichen Fragen. Erschwert wird die Strafverfolgung in diesem Kontext noch zusätzlich dadurch, dass Trump während der vorgeworfenen Tathandlungen noch Präsident war. Im Fall der Pornodarstellerin sollen sich diese 2016 im Wahlkampf und damit noch vor seiner ersten Vereidigung ereignet haben.
Allerdings muss die jüngst wiedergewählte Bezirksstaatsanwältin Fani Willis erst noch selbst darum kämpfen, den Fall weiterverfolgen zu dürfen. Derzeit ist die oberste Strafverfolgerin von Fulton County davon ausgeschlossen. Grund dafür ist, dass sie eine persönliche Beziehung zu einem Kollegen einging.
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