Mordfall Manuela K. (16) in Wiener Neustadt: Yazan A. geständig – Mädchen hatte Ex-Freund zuvor angezeigt
Manuela K. ist tot. Sie wurde nur 16 Jahre alt. Am Sonntagvormittag wurde sie von ihrer Mutter in einem Park in Wiener Neustadt gefunden, erwürgt und unter Laub verscharrt.
Der Tatverdacht fiel sogleich auf ihren gewalttätigen Ex-Freund, einen 19-jährigen Syrer, der in der Nacht auf Montag im 50 Kilometer entfernten Wien auf der Flucht festgenommen wurde. Sie waren in der Tatnacht noch zusammen in Lokalen Wiener Neustadt unterwegs.
Inzwischen gestand Yazan A. in den polizeilichen Vernehmungen die Tat. Doch von Reue gab es keine Spur, berichtet die „Krone“. Auch zum Tatmotiv schwieg der Syrer, der sich stattdessen weiter aggressiv gibt.
Der Gewalttäter und die 16-Jährige
Zweimal wurde er bereits verurteilt, wegen Körperverletzung. Zudem hatte er mehrere Straftaten wegen anderer Delikte auf dem Kerbholz. Sogar ein Asyl-Aberkennungsverfahren lief seit Oktober 2018 gegen den 19-Jährigen. Doch man konnte nichts gegen ihn machen, berichtet die „Krone“. Seine Vorstrafen waren nicht ausreichend.
Uns waren die Hände gebunden: Erst nach Delikten wie Raub oder Mord darf das Bundesamt für Fremdenwesen die Täter abschieben lassen.“
(Sprecher des Innenministeriums)
Dabei hatte ihn auch die 16-Jährige in ihrer Verzweiflung bereits angezeigt, wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung. Dies bestätigte die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am heutigen Montag.
Die Staatsanwaltschaft hat im Dezember 2018 Strafantrag beim Bezirksgericht Wiener Neustadt gegen den Mann erhoben.“
(Michael Bauer, Sprecher der Staatsanwaltschaft)
Doch nichts half. Hilflos war sie ihm ausgeliefert. Möglicherweise konnte die 16-Jährige seiner Annäherung nicht mehr standhalten. Es heißt, die beiden waren am Vorabend des Leichenfundes zusammen in mehreren Lokalen gewesen.
Nun ist das Mädchen Manuela tot. Die Abschiebevoraussetzungen lägen nun vor. Zu spät für die 16-Jährige, die ihr ganzes Leben noch vor sich gehabt hätte …
Familiennachzug aus Syrien
2014 kam Yazan A. im Rahmen des damaligen Familiennachzug-Programms der Faymann-Regierung nach Österreich, bekam rasch seinen Aufenthaltstitel. Sein Vater lebte bereits in Österreich.
Doch Yazan A. blieb nicht lange unauffällig. 2017 und 2018 stand er wegen Körperverletzung vor Gericht, kam mit Geldstrafen davon. Er beging weitere Delikte, wurde von der Polizei angezeigt. Gerichtsverhandlungen fanden aber keine statt.
Die juristische Praxis wurde von Polizisten laut „Krone“ so beschrieben:
Wir wissen sehr genau, dass die Höchstrichter alle Abschiebefälle ablehnen, die nicht mit wirklich extrem schweren Delikten begründet werden – also mit bewaffnetem Raub, Vergewaltigung oder Mord.“
Nach dem Mord an der Jugendlichen kann nun das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl eine Prüfung auf Aberkennung des Aufenthaltstitels einleiten.
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