Mordanklage enthüllt Behördenversagen in Wien – Fünffache Mutter könnte noch leben

Bereits im Jahr 2005 wurde der Asylantrag des mutmaßlichen Mörders Daban K. in Österreich abgelehnt. Mehrere Straftaten mit Verurteilungen folgten. Die Behörden vollzogen weder die Gefängnisstrafen noch die Abschiebung.
Titelbild
Die Mordanklage gegen den Iraker Deban K. , der die fünffachen Mutter Nagsha R. in Wien im letzten Herbst mit einem Messer abgestochen hat, enthüllt einen Asyl-Skandal.Foto: istockphoto/MysteryShot
Epoch Times23. März 2019

Am 8. September 2018 tötete Daban K. (40) offenbar die gebürtige Irakerin Nagsha R. (50) mit mehreren Messerstichen in Wien. Ihre Rufe „Hilfe! Er schlachtet mich ab!“ konnten sie nicht retten.

Die Behörden hingegen hätten laut „OE24“ den Mord vermeiden können. Doch sie hätten versagt, mehrmals. Wie aus der Mordanklage der Staatsanwaltschaft hervorgehe, handle es sich bei dem hinter der Tat verborgenen Vorgehen der Behörde um einen Skandal, so das Blatt.

Asylantrag schon vor Jahren abgelehnt

Bereits im Jahr 2005 wurde der Asylantrag von Daban K. abgelehnt. Er galt als „subsidär schutzberechtigt“ und konnte zunächst nicht abgeschoben werden. 2010 verurteilte ihn das Gericht wegen schwerer Erpressung. Der Iraker wurde zu zwei Jahre teilbedingt verurteilt und in seine Heimat ausgewiesen. Das hat er laut „OE24“ aber ignoriert.

2011 – also sechs Jahre nach dem Abschiebeurteil – wurde zwar die subsidäre Schutzbedürftigkeit aufgehoben, aber Daban K. wurde nicht in Schubhaft genommen. Er blieb einfach weiterhin in Österreich.

Wegen Schlepperei verurteilt

2014 stellte der Iraker einen Asyl-Folgeantrag, weil er angeblich Angst hatte, bei einer Rückkehr in den Irak getötet zu werden.

2016 verurteilte ihn das Gericht wegen Schlepperei zu einem Jahr und 2017 wegen Körperverletzung zu neun Monaten Haft. Um der Strafe zu entgehen, stellte der Kriminelle einen Antrag auf „Vollzugsuntauglichkeit“. Als Begründung führte er „Depression“ und „Belastungsstörung“ an. Ein eingeholtes psychiatrisches Gutachten hielt ihn für voll hafttauglich. Sein Antrag wurde abgelehnt. Daraufhin tauchte der mutmaßliche Mörder unter.

Gegen die Anordnung vom 4. Mai 2017, mit der dem Iraker das Aufenthaltsrecht entzogen wurde, legte er Beschwerde ein. Damit setzte eine aufschiebende Wirkung ein. Wieder hatte der Migrant Zeit gewonnen. Diesmal versteckte er sich bei seinem Opfer.

Als Nagsha R. ihn zur Rede stellen wollte, weil sich ihr Landsmann keine Arbeit suchte und stattdessen in ihrer Wohnung ständig Alkohol und Cannabis konsumierte, hat er sie brutal niedergestochen, berichtet „OE24“. Dabei wollten die beiden in wenigen Tagen heiraten.

Für Daban K. gilt die Unschuldsvermutung. (sua)



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