Moldau liefert fünf türkische Lehrer an Türkei aus – Menschenrechts-Gericht verurteilt die frühere Sowjetrepublik
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die frühere Sowjetrepublik Moldau für die Auslieferung von fünf türkischen Staatsbürgern an Ankara verurteilt.
Dies sei ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, urteilte das Gericht des Europarats am Dienstag in Straßburg.
Die Türkei wirft den Lehrern vor, Verbindungen zu der verbotenen Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen zu haben.
Die Republik Moldau soll nach dem Richterspruch je 25.000 Euro Entschädigung an die Betroffenen bezahlen. Die fünf türkischen Lehrer hatten im vergangenen Frühjahr in Moldau Asyl beantragt, nachdem ihr Schulleiter wegen Unterstützung einer „Terrororganisation“ festgenommen worden war.
Im September wurden sie dann vom Geheimdienst festgenommen und in die Türkei gebracht. Die Familien der Betroffenen wurden erst dann über die Auslieferung und die abgelehnten Asylanträgen unterrichtet, als sich ihre Angehörigen bereits in der Türkei befanden.
Sie werden dort bis heute festgehalten. Dies sei ein Verstoß gegen das Recht auf Respekt des Privat- und Familienlebens, urteilte das Gericht.
Die türkische Regierung macht die Gülen-Bewegung für den Putschversuch von Juli 2016 verantwortlich. Seitdem hat sie zehntausende mutmaßliche Anhänger des Predigers und andere Gegner aus dem Staatsdienst entlassen und inhaftiert, darunter tausende Richter und Staatsanwälte. (afp)
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