Menschenrechtsgerichtshof verwirft Urteil gegen pro-palästinensische Aktivisten
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat das Urteil eines französischen Gerichts gegen pro-palästinensische Aktivisten als Verletzung der Meinungsfreiheit verurteilt. Die Aktivisten hatten 2009 und 2010 zu einem Boykott israelischer Produkte aufgerufen und waren wegen Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt worden – zu Unrecht, wie der Gerichtshof in Straßburg am Donnerstag feststellte. Die Aktionen der Gruppe seien als „politische Meinungsäußerung“ zulässig und von öffentlichem Interesse.
Der EGMR entschied, dass Frankreich jedem der Beschuldigten 7380 Euro Schadensersatz sowie der Gruppe zusammen 20.000 Euro für Verfahrenskosten bezahlen muss.
Elf Mitglieder der Gruppe „Palästinakollektiv 68“ hatten 2016 den EGMR angerufen. Sie hatten 2009 und 2010 im Rahmen der internationalen Israel-Boykott-Kampagne BDS bei Aktionen vor einem Supermarkt im französischen Illzach Kunden aufgefordert, keine israelischen Produkte zu kaufen. Ein französisches Gericht hatte sie 2013 deshalb wegen Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt.
Politischer Diskurs „häufig polemisch“
Der politische Diskurs sei naturgemäß häufig polemisch, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Trotzdem sei er auch dann von öffentlichem Interesse, es sei denn, es käme zu „Aufrufen zur Gewalt, zum Hass oder zur Intoleranz“.
Der Verband Frankreich-Palästina-Solidarität begrüßte die Entscheidung. Der Aufruf zum Boykott sei damit „als Bürgerrecht anerkannt“. Auch Amnesty International Frankreich lobte die Entscheidung des Gerichts. Sie setze ein Zeichen gegen den „Missbrauch von Anti-Diskriminierungs-Gesetzen“ gegen Aktivisten, die israelische Menschenrechtsverletzungen anprangern.
Das Kürzel BDS steht für „Boycott, Divestment and Sanctions“ („Boykott, Entzug von Investitionen, Sanktionen“). Die internationale Kampagne richtet sich gegen „Israels Besatzungspolitik“ in den Palästinensergebieten. Israel sieht die Boykottbewegung BDS als strategische Bedrohung an und nennt sie antisemitissch. Die Aktivisten weisen das zurück. Im Mai 2019 hatte der Bundestag die BDS-Kampagne in einem gemeinsamen Antrag von Union, SPD, Grünen und FDP verurteilt. (afp)
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