Menschenrechtsgericht weist Klage gegen Vatikan wegen Kindesmissbrauchs ab
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat eine Klage auf Entschädigung für sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gegen den Vatikan abgewiesen. Die Straßburger Richter verwiesen in ihrer Entscheidung vom Dienstag auf die Immunität des Kirchenstaates gemäß der Grundsätze internationalen Rechts. Die ursprünglich mit dem Fall betraute belgische Justiz habe es daher zurecht verweigert, den Vatikan zu verurteilen.
Die Kläger aus Belgien, den Niederlanden und Frankreich hatten 2011 in Belgien Klage gegen den Vatikan sowie ranghohe Vertreter der belgischen katholischen Kirche und kirchlicher Organisationen eingereicht. Sie forderten Wiedergutmachung für „den Schaden, der durch die strukturell mangelhafte Art und Weise entstanden ist, in der die Kirche angeblich mit dem Thema des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche umgegangen ist“, erklärte der EGMR.
Die belgischen Gerichte hatten die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass sie nach internationalem Recht einen anderen Staat nicht belangen könnten. Der EGMR bestätigte diese Einschätzung nun: Der Vatikan „weist Merkmale auf, die mit denen eines Staates vergleichbar sind“. Daraus habe die belgische Justiz zurecht ableiten können, „dass der Heilige Stuhl ein ausländischer Souverän ist“.
„Das völlige Scheitern der Klage“ sei das Ergebnis schlechter „Verfahrensentscheidungen“, fügten die Straßburger Richter hinzu. Demnach hätten die Kläger die ihren Ansprüchen zugrunde liegenden Tatsachen besser „präzisieren und individualisieren“ müssen. (afp/oz)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion