Menschenrechtsgericht verurteilt Griechenland wegen Ausbeutung auf Plantage
Mit der Ausbeutung von Erntearbeitern aus Bangladesch hat Griechenland gegen das Verbot von Menschenhandel und Zwangsarbeit verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil. Er gab damit 42 Klägern Recht, denen Griechenland nun Schmerzensgeld in Höhe von 12.000 bis 16.000 Euro pro Person zahlen muss.
Die Kläger waren von Oktober 2012 bis Februar 2013 in einem landwirtschaftlichen Betrieb zum Erdbeerpflücken im Westen des Landes angeheuert worden, obwohl sie keine Arbeitserlaubnis hatten. Ihnen wurde ein Stundenlohn von rund drei Euro zugesagt. Die Pflücker arbeiteten jeden Tag von sieben bis 19 Uhr – unter der Aufsicht bewaffneter Wächter. Untergebracht waren die Arbeiter in notdürftigen Hütten ohne Wasser und ohne sanitäre Einrichtungen. Die Besitzer des Betriebes hatten den Arbeitern mitgeteilt, sie würden ihren Lohn nur erhalten, wenn sie bis zum Ende der Ernte blieben.
Von Februar bis März 2013 traten die Arbeiter mehrfach in Streik und verlangten ihren Lohn – vergeblich. Am 17. April 2013 versuchten zwischen 100 und 150 aufgebrachte Pflücker schließlich, zu den Chefs zu gelangen, um ihren Lohn einzufordern. Daraufhin schoss einer der bewaffneten Wächter auf die Gruppe und verletzte 30 Saisonarbeiter schwer.
Die Arbeitgeber und ein Vorarbeiter wurden zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt, später wurde die Anklage auf schwere Körperverletzung zurückgestuft. Außerdem wurde ihnen Menschenhandel vorgeworfen. Ein Schwurgericht sprach die Angeklagten im Juli 2014 vom Vorwurf des Menschenhandels frei. Zugleich verurteilte das Gericht einen der Arbeitgeber sowie den Wächter, der das Feuer eröffnet hatte, zu einer Geldstrafe wegen Körperverletzung. 35 der Saisonarbeiter wurden als Opfer anerkannt. Ihnen wurde ein Schmerzensgeld von insgesamt 1500 Euro zugestanden – also 43 Euro pro Person.
Der Gerichtshof für Menschenrechte rügte die Entscheidungen der griechischen Justiz. Diese habe den Begriff „Menschenhandel“ zu restriktiv ausgelegt. Im übrigen sei die Ausbeutung von Saisonarbeitern auf der fraglichen Erdbeerplantage schon lange bekannt gewesen. Bereits 2008 habe der griechische Ombudsmann die zuständigen Behörden alarmiert und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation gefordert.
Außerdem habe die griechische Presse über die verheerenden Zustände auf der Plantage berichtet, auch das griechische Parlament habe sich mit dem Thema befasst, heißt es in dem Urteil. Dennoch seien die Behörden nicht eingeschritten. Der griechische Staaten sei somit seiner Verpflichtung nicht nachgekommen, Arbeiter vor Ausbeutung und Zwangsarbeit zu schützen. (afp)
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