Menschenrechtsgericht rügt Frankreich wegen Umgangs mit „Flüchtlingskind“ – und fordert Schmerzensgeld
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Umgang der französischen Behörden mit einem zwölf Jahre alten „Flüchtlingskind“ aus Afghanistan als „entwürdigend“ gerügt. Der Junge habe monatelang ohne Betreuung in einem Flüchtlingslager bei der nordfranzösischen Stadt Calais gelebt, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Dieses Lager sei für Kinder eine „völlig unangemessene Umgebung“ gewesen, heißt es in dem Urteil weiter.
Frankreich wurde angewiesen, dem jungen Afghanen, der heute in Großbritannien lebt, 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. In dem „Dschungel von Calais“ genannten Lager hausten bis zu seiner Auflösung im Jahr 2016 zeitweise bis zu 10.000 Flüchtlinge in Zelten. (afp)
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