Mehrjährige Haftstrafen im ersten Prozess um Paris-Attentate
Im ersten Prozess wegen der Pariser Attentate vom November 2015 sind zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden, der Hauptangeklagte wurde aber überraschend freigesprochen.
Das Pariser Strafgericht verhängte die Höchststrafe von fünf Jahren gegen einen Mittelsmann, der den Islamisten dabei half, ein Versteck zu finden. Für vier Jahre ins Gefängnis muss ein Cousin von Abdelhamid Abaaoud, dem mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge, der die Pläne nicht anzeigte.
Der Hauptangeklagte Jawad Bendaoud kam unerwartet mit einem Freispruch davon. Er sollte nach Justizangaben noch am Abend auf freien Fuß gesetzt werden. Bendaoud hatte den Islamisten eine Wohnung zur Verfügung gestellt. Das Gericht sah aber keine Beweise dafür, dass er von den Anschlagsplänen gewusst habe. Der nun zu fünf Jahren Haft verurteilte Mittelsmann soll dagegen im Bilde gewesen sein. Die Anklage hatte vier Jahre Gefängnis für ihn gefordert.
Bendaoud reagierte mit Genugtuung auf den Freispruch: Der 31-Jährige klopfte den Polizisten im Gerichtssaal auf die Schulter und küsste seinem Anwalt auf die Wange. Die Anklage hatte gegen Bendaoud vier Jahre Haft wegen Unterstützung der Anschläge gefordert.
Er gilt in Frankreich als „Vermieter des Islamischen Staates“, der sich zu den Attentaten vom 13. November 2015 bekannte. Nach der Anschlagserie auf das Fußballstadion Stade de France, die Konzerthalle Bataclan und mehrere Restaurants hatte Bendaoud dem mutmaßlichen Drahtzieher Abaaoud und einem seiner Komplizen eine Wohnung in Saint-Denis nördlich von Paris zur Verfügung gestellt.
Bendaouds DNA wurde zudem auf Klebeband gefunden, das die Attentäter für ihre Sprengstoffgürtel nutzten. Er bestritt jedoch stets, von den Plänen gewusst zu haben. Abaaoud und sein Komplize wurden fünf Tage nach den Attentaten bei einer Razzia von Elitepolizisten getötet.
Bendaoud wurde in ganz Frankreich bekannt, weil er sich während der Razzia gegenüber mehreren Medien verwundert über den Einsatz in seiner Wohnung zeigte. Er kenne seine Gäste nicht und habe mit der Wohnung nur „behilflich sein wollen“, sagte er in einem Fernsehinterview, das millionenfach in den sozialen Netzwerken geteilt wurde.
Es ist der erste Prozess in Frankreich im Zusammenhang mit den Anschlägen vom November 2015. In Brüssel steht derzeit mit Salah Abdeslam der wahrscheinlich einzige überlebende Attentäter vor Gericht. In dem Verfahren geht es zunächst um Schüsse auf Polizisten vor seiner Festnahme in Belgien, erst danach kann ihm in Frankreich der Prozess gemacht werden.
Der nächste Prozesstermin gegen Abdeslam in Brüssel ist für den 29. März geplant, das Urteil wird Ende April erwartet. (afp)
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