Medienanwalt: Erstellung von Ibiza-Video wohl strafrechtlich relevant – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe möglich

Die Erstellung des Ibiza-Videos ist nach Ansicht von Medienrechtler Macel Leeser strafrechtlich relevant: Verletzung des Rechts am Recht des eigenen Bild und Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes.
Epoch Times20. Mai 2019

Medienrechtler Marcel Leeser geht davon aus, dass die Erstellung des Ibiza-Videos, das unter anderem den mittlerweile als FPÖ-Chef zurückgetretenen österreichischen Vizekanzler Heinz-Christian Strache zeigt, strafrechtlich relevant ist.

„Die Macher, die könnten strafrechtlich verfolgt werden“, sagte Leeser am Montag in Köln.

Wir haben hier eine Verletzung des Rechts am Recht des eigenen Bild, vorsätzlich, durch die heimliche Aufnahme, wir haben eine Verletzung der Vertraulichkeit des nicht öffentlich gesprochenen Wortes, da gibt es einen Strafrahmen von Geldstraße bis hin zur Freiheitsstrafe.“

Veröffentlichung ist Abwägungssache

Anders sehe es mit der Veröffentlichung des Videos aus, betont der Anwalt für Marken- und Medienrecht. „Juristisch differenziert man zwischen der Anfertigung des Videos und der Verwendung jetzt durch Spiegel und SZ, die Anfertigung wird sicher strafbar sein, jedenfalls nach deutschem Recht, und die Verwendung durch Spiegel und SZ wird eher nach Abwägung zulässig sein, weil hier überragendes öffentliches Informationsinteresse für die Zulässigkeit streiten.“

Die Macher dagegen hätten „dem Politiker Strache bewusst eine Falle gestellt und ihn sozusagen in diese Falle gelockt und heimlich gefilmt“, sagte Leeser.

Das ist nun mal strafbar und für diese Strafbarkeit gibt es auch keine Rechtfertigung.“

Wer das Video erstellt hat, ist nach wie vor unbekannt.

Strache geriet unter Druck, nachdem am Freitagabend Medien ein belastendes Video von ihm veröffentlicht hatten. „Der Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“ berichteten über ein heimlich aufgenommenes Video, dass den FPÖ-Chef 2017 in einer Villa auf Ibiza im Gespräch mit einer Frau zeigen soll, die ihm als Nichte eines russischen Oligarchen vorgestellt worden sein soll. Strache soll ihr bei dem Gespräch, an dem auch der heutige FPÖ-Fraktionsvorsitzende Johann Gudenus teilnahm, unter anderem

Staatsaufträge in Aussicht gestellt haben. Beide Medien gaben an, ihnen sei das Video zugespielt worden, teilten aber nicht mit, von wem.

Strache bezeichnete das Video als „politisches Attentat“. Es habe bereits des Öfteren „dirty campaigning und Verleumdungskampagnen“ gegeben, aber so etwas habe er noch nicht erlebt, sagte der 49-Jährige. Strache betonte, dass er bei dem Treffen mehrmals auf die rechtliche Lage in Österreich gepocht habe. Er betonte, an jenem Abend sei reichlich Alkohol geflossen, und nannte den Vorfall eine „b’soffene G’schicht“. Er bedauere seine Aussagen und bezeichnete sie als „katastrophal und ausgesprochen peinlich“. „Ich habe mich prahlerisch und wie ein Teenager verhalten“. (reuters)



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