May sieht in Brexit Voraussetzung für Kontrolle eigener Grenzen – Ausscheiden von Binnenmarkt offenbar kein Problem

Es heiße manchmal, Großbritannien wolle die EU zwar verlassen, zugleich aber einige Stückchen der EU-Mitgliedschaft behalten, sagte die britische Premierministerin May. Doch Großbritannien werde die EU verlassen und nicht länger ihr Mitglied bleiben.
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Eine Britin auf einer Brexit-Demonstration in London am 2. Juli 2016.Foto: CHRIS J RATCLIFFE/AFP/Getty Images
Epoch Times8. Januar 2017

Die britische Premierministerin Theresa May sieht im Austritt aus der EU die Handhabe zur Kontrolle der eigenen Staatsgrenzen und ist gegebenenfalls auch zu einem Ausscheiden aus dem gemeinsamen Binnenmarkt bereit, um dies zu erreichen.

Dem Sender Sky News sagte May am Sonntag, nach dem Brexit werde Großbritannien die eigenen Grenzen und Gesetze kontrollieren. May erweckte in dem Interview zugleich den Eindruck, dass sie den gemeinsamen Binnenmarkt gegebenenfalls verlassen wolle.

Es heiße manchmal, Großbritannien wolle die EU zwar verlassen, zugleich aber einige Stückchen der EU-Mitgliedschaft behalten, sagte May. Doch Großbritannien werde die EU verlassen und nicht länger ihr Mitglied bleiben.

Allerdings werde sich London bemühen, bei den Austrittsverhandlungen eine Vereinbarung für die bestmöglichen Handelsbeziehungen zur EU zu erzielen. Die britischen Unternehmen müssten weiter mit und innerhalb der EU Handel treiben können. Die EU vertritt dagegen die Auffassung, dass Großbritannien keinen Zugang zum Binnenmarkt haben könne, wenn das Land nicht auch die Freizügigkeit für EU-Bürger akzeptiere.

May wies den Vorwurf des am vergangenen Dienstag zurückgetretenen britischen EU-Botschafter Ivan Rogers zurück, die Vorbereitungen ihrer Regierung auf die Austrittsverhandlungen mit der EU seien unzureichend und „konfus“. Dazu sagte die Regierungschefin: „Wir nehmen uns Zeit zur Prüfung der Lage, denn es geht um komplizierte Fragen.“

Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon erklärte unterdessen in der BBC, ein zweiter Volksentscheid über Schottlands Unabhängigkeit sei kein „Bluff“, sollte Großbritannien den gemeinsamen Binnenmarkt verlassen.

2014 hatten die Schotten schon einmal über eine Unabhängigkeit von London abgestimmt: 55 Prozent votierten für den Verbleib im Vereinigten Königreich. Sturgeon vertritt die Ansicht, dass bei einer Beibehaltung der Freizügigkeit für Arbeitskräfte aus der EU Richtung Schottland nicht zwangsläufig die Einführung von Grenzkontrollen zwischen England und Schottland erforderlich sein müsse.

Ein Volksentscheid in Großbritannien hatte im vergangenen Juni 52 Prozent der Stimmen für einen Austritt des Landes aus der EU ergeben. Schotten und Nordiren stimmten dagegen mehrheitlich für den Verbleib in der EU.

Der auf zwei Jahre angelegte Austrittsprozess kann erst beginnen, wenn London das Ausscheiden nach Artikel 50 des EU-Vertrags beantragt hat. May will den Austrittsantrag bis Ende März stellen.

Nach Ansicht der EU-Kommission sollten die Vereinbarungen mit Großbritannien bis spätestens Oktober 2018 geschlossen sein. Danach müssten noch die Parlamente beiderseits des Ärmelkanals das Abkommen ratifizieren. (afp)



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