Maskenpflicht in Spanien gilt bis das Virus „definitiv besiegt“ ist – Verlängerung nach dem 21. Juni

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MADRID, SPANIEN - 25. MÄRZ: Der spanische Gesundheitsminister Salvador Illa während der Plenarsaison in der Zweiten Kammer in Madrid.Foto: Agentur Mariscal / EFE - Pool / Getty Images
Epoch Times9. Juni 2020

In Spanien gilt auch nach dem Ende des Ausnahmezustands am 21. Juni weiter eine Maskenpflicht. In der Öffentlichkeit müssten noch so lange Masken getragen werden, bis das neuartige Coronavirus „definitiv besiegt“ ist, sagte Gesundheitsminister Salvador Illa am Dienstag (9.6.). Das sei erst der Fall, wenn „eine wirksame Therapie oder einen Impfstoff“ gefunden worden sei.

Bis dahin sollen auch weitere Maßnahmen in Kraft bleiben. Die Polizei darf zur Durchsetzung der Maskenpflicht Bußgelder von 100 Euro verhängen.

Seit Mai muss in Spanien jeder Mensch ab sechs Jahren in der Öffentlichkeit eine Gesichtsmaske tragen, wo ein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen nicht möglich ist. Zudem wird Kindern zwischen drei und fünf Jahren das Tragen einer Maske empfohlen.

Die Maskenpflicht gilt auch in Privatautos, es sei denn, die Insassen leben im selben Haushalt. Die Abstandsregelung soll nun auf 1,5 Meter reduziert werden. Am 1. Juli öffnet Spanien seine Grenzen wieder für Touristen.

Der Beschluss sieht auch neue Maßnahmen vor, etwa Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz und eine bessere Ausstattung der Gesundheitsbehörden der Provinzen mit Experten zur Pandemieprävention und -kontrolle, um neue Ausbrüche zu bewältigen.

Transportunternehmen müssen zudem Passagierlisten „mindestens vier Wochen“ aufheben, um „Nachverfolgbarkeit“ bei neuen Fällen zu garantieren. (afp)



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