Marine Le Pen schuldig gesprochen – und mit sofortiger Wirkung für unwählbar erklärt

In Paris sind am Montag, 31. März, Marine Le Pen und acht EU-Abgeordnete des Rassemblement National (RN) der Veruntreuung öffentlicher Gelder schuldig gesprochen worden. Zwölf parlamentarische Assistenten haben dem Gericht zufolge zudem Hehlerei begangen. Dem EU-Parlament sei durch die Beteiligten an einem System von Scheinverträgen ein Schaden von 2,9 Millionen Euro entstanden. Allein Le Pen selbst, die vier Assistenten beschäftigte, habe dazu im Umfang von 474.000 Euro beigetragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Gericht sprach zudem die Sanktion der unmittelbaren Unwählbarkeit aus. Damit hat die Berufung, die alle Angeklagten für den Fall einer Verurteilung in Aussicht gestellt hatten, in diesem Bereich keine aufschiebende Wirkung. Marine Le Pen wird damit voraussichtlich nicht im Jahr 2027 erneut zur Präsidentenwahl antreten können.
Le Pen wittert politische Beweggründe hinter der Anklage
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von fünf Jahren, davon mindestens zwei zur Bewährung, beantragt. Gegen Le Pen persönlich beantragte sie zudem eine Geldstrafe von 300.000 Euro. Gegen die Partei sollte ein Strafgeld von 2 Millionen Euro verhängt werden.
Vor allem strebte die Anklage ein auf fünf Jahre anberaumtes Verbot für Marine Le Pen an, politische Ämter zu bekleiden. Dieses sollte auch unmittelbar in Kraft treten. Eine Berufung hätte damit keine aufschiebende Wirkung. Einer erneuten Kandidatur Le Pens sollte damit ein Riegel vorgeschoben werden.
Im RN selbst sprach man von einem politisch motivierten Verfahren. Le Pen bezichtigte die Justiz, „das französische Volk seiner Möglichkeit, nach eigener Präferenz zu wählen“, berauben zu wollen. Sie selbst sei sich „nicht des geringsten Fehlverhaltens bewusst“.
Offiziell in Brüssel – tatsächlich in Frankreich?
Le Pen und 25 weiteren Funktionären des RN wird vorgeworfen, in den Jahren von 2004 bis 2016 im EU-Parlament ein System von Scheinbeschäftigungen aufgebaut zu haben. Offiziell hätten EU-Abgeordnete der Partei Mitarbeiter beschäftigt, um die ihnen dafür zustehenden Fördermittel einstreichen zu können.
Tatsächlich hätten diese mit der Arbeit der EU-Abgeordneten jedoch nichts zu tun gehabt, sondern seien vorwiegend dafür eingesetzt worden, den Aufbau der Partei in Frankreich voranzutreiben. Der damalige Front National habe auf diese Weise einen finanziellen Engpass auf Kosten des EU-Parlaments überwunden. Die Anzeige hatte der damalige Präsident des EU-Parlaments, Martin Schulz, im Jahr 2015 erstattet. Erst Ende 2023 wurde eine Anklage erhoben.
Marine Le Pen hatte „Schludrigkeit“ im damaligen Abrechnungssystem eingeräumt. Allerdings hatte sie auch erklärt, dass es zum damaligen Zeitpunkt keine so strikten Regeln für EU-Abgeordnete gegeben habe. Es sei ein gemeinsamer Pool für die Bezahlung der Assistenten gebildet worden, den alle EU-Abgeordneten genutzt hätten. Außerdem sei „Parlamentarischer Assistent“ ein Status – eine exakte Jobbeschreibung gebe es dafür nicht. Eine flexible Auslegung der Regeln sei generell die Regel gewesen.
Staatsanwaltschaft: Partei hat belastende Indizien selbst geliefert
Insgesamt seien 46 Assistentenverträge nur zum Schein eingegangen worden. Der Gesamtschaden für das EU-Parlament, das als Nebenkläger auftritt, habe der Anklage zufolge 4,5 Millionen Euro. Eine Million habe der RN bereits zurückgezahlt, um einer Kürzung der Parteienförderung zu entgehen.
Die Anklage stützte sich teilweise auch auf belastende Indizien, die aus der Partei selbst gekommen waren. Der Zugangskarte von Le-Pen-Assistentin Catherine Griset zufolge soll diese nur etwa eineinhalb Tage dort verbracht haben. Allerdings machte diese geltend, als Begleiterin regelmäßig ohne Einstempeln ins EU-Parlament gelangt zu sein.
Der Abgeordnete Louis Aliot und dessen Assistent sollen während des gesamten Beschäftigungsverhältnisses wiederum nur eine SMS ausgetauscht haben – nicht einmal per E-Mail habe man kommuniziert. Wie intensiv über Messengerdienste wie Skype oder später WhatsApp kommuniziert worden war, blieb jedoch offen.
Verfassungsgericht hat sofortige Amtsverbote abgesegnet
Schulz selbst hatte bei seiner Anzeige ein Organigramm aus den Reihen der Partei vorgelegt. Dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen seien.
Le Pens früherer Leibwächter Thierry Légier hatte in seinen Memoiren keinerlei Begebenheiten mit Bezug zum Europäischen Parlament thematisiert. Im Jahr 2014 habe zudem der damalige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just in einem Schriftstück verdächtige Angaben gemacht. Darin hieß es, der FN habe sich lediglich von seinen finanziellen Engpässen erholen können, weil er „dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen“ machte.
Im Fall eines Stadtrats auf Mayotte hatte das französische Verfassungsgericht erst am Freitag entschieden, dass ein sofortiger Ausschluss von politischen Ämtern schon bei erstinstanzlichen Verurteilungen wegen eines Verbrechens statthaft sei. Er verletze nicht das Recht auf Meinungsfreiheit. Der Fall betraf die Lokalpolitik, war jedoch als mögliches Präjudiz auch für höhere Ebenen betrachtet worden.
Verfahren gegen Le Pen weckt Argwohn auch in anderen Parteien
Das Vorgehen der Staatsanwälte hatte auch in anderen Parteien Argwohn ausgelöst. Obwohl dort wenig Sympathie für Marine Le Pen und ihre Partei vorhanden ist, regte sich Kritik an der Perspektive, dass Richter perspektivisch durch sofortige Ausschlüsse von politischen Ämtern Einfluss auf Wahlen nehmen könnten.
Kritik hatten unter anderem Premierminister François Bayrou und Justizminister Gérald Darmanin, aber auch einige linke Politiker geübt. Es könne nicht angehen, so der Tenor, dass am Ende die Justiz entscheide, wer sich dem Bürger zur Wahl stellen dürfe. Staatsanwälte und ein beteiligter Richter am Le-Pen-Verfahren sollen online auch Morddrohungen erhalten haben. Der Abgeordnete Éric Coquerel (La France Insoumise) äußerte, er sei „nicht damit einverstanden, dass wir Dinge vor Gericht entscheiden, die an der Wahlurne entschieden werden müssen“.
„Reuters“ stellt dies in einen Kontext mit auch international wachsendem Unmut über Gerichte, die Urteile mit weitreichenden Folgen für führende Politiker in bestimmten Ländern fällen. In den USA wurden mehrere Strafverfahren gegen Donald Trump geführt, bevor dessen Wiederwahl 2024 zu seinen Gunsten vollendete Tatsachen schuf.
Internationale Tendenz zur politischen Instrumentalisierung der Justiz?
In Rumänien annullierte das Verfassungsgericht die erste Runde der Präsidentenwahl, die der unabhängige rechte Kandidat Călin Georgescu gewonnen hatte. Zudem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen diesen wegen angeblicher Putschpläne. Aus dem gleichen Grund ermittelt in Brasilien die Justiz gegen den früheren Präsidenten Jair Bolsonaro.
Auf den Philippinen und in deren Diaspora finden Proteste statt, nachdem die Führung trotz des Austritts des Landes vom römischen Statut den früheren Präsidenten Rodrigo Duterte an den Internationalen Strafgerichtshof (ICC) ausgeliefert hatte. Auch dort gehen die Kritiker der Entscheidung davon aus, dass polittaktische Erwägungen eine entscheidende Rolle gespielt hätten.
Mit dem seit November 2022 amtierenden Parteichef Jordan Bardella verfügt der RN über einen potenziellen Kandidaten für die Präsidentschaft 2027, der in Umfragen ähnliche Beliebtheitswerte wie Le Pen erzielt. In der ersten Runde der Wahlen würde nach derzeitigem Stand ein RN-Kandidat mit etwa 35 Prozent der Stimmen voranliegen. Als aussichtsreichster Gegenkandidat gilt der frühere Premier Édouard Philippe. Amtsinhaber Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten für keine weitere mehr kandidieren. Marine Le Pen war bei den Präsidentschaftswahlen 2017 und 2022 jeweils in die Stichwahl eingezogen, hatte dort jedoch beide Male mit deutlichem Abstand verloren.
Bewährungsstrafen für Macron-Mitstreiter – Freispruch für Bayrou
Politologe Jean-Yves Camus hatte im Vorfeld des Urteils gewarnt, dass ein sofortiges Politikverbot für Le Pen für Reaktanz unter Anhängern sorgen könnte. Ihre Anhänger würden sich in der Einschätzung, Opfer einer „Elite“ zu sein, bestärkt fühlen, was einen Mobilisierungseffekt für den RN bewirken würde.
Im Vorjahr waren mehrere Mitglieder der ehemaligen Macron-Partei Modem wegen zweckfremder Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der amtierende französische Premierminister François Bayrou war im Februar in einem Verfahren wegen Beihilfe zur Veruntreuung von EU-Geldern freigesprochen worden. Das Gericht hielt es für „wahrscheinlich“, wenn auch nicht nachweisbar, dass dieser von einem „betrügerischen System“ gewusst habe. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein.
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