Manfred Nowak: Der UNO-Sonderberichterstatter für Folter persönlich

Was als Folter oder Völkermord bezeichnet wird, ist abhängig von seiner Expertise.
Titelbild
Manfred Nowak – Sonderberichterstatter der UN-Menschrechtskommission zum Thema Folter, in seinem Büro in Wien am 14. November 2005 (Foto JAKUB SUKUP/AFP/Getty Images)
Von 12. März 2006

Von seinem bescheidenen Auftreten mit Schnauzbart, sonorer Stimme und Dreiteiler soll man sich nicht irreführen lassen. Professor Manfred Nowak, der Verfasser des Kommentars über die bürgerlichen und politischen Rechte, dem weltweiten Standardwerk für Völkerrechtler, wird von den Regierungen gefürchtet. Nowaks Berichte bemessen, in welchen Ecken dieser Welt das völkerrechtliche absolute Folterverbot verletzt wird. Was als Folter oder Völkermord bezeichnet wird, ist abhängig von seiner Expertise.

Kürzlich konnte man den Mann, der seit einem Jahr das wichtige Amt des UNO-Sonderberichterstatters über Folter bekleidet, bei einer Veranstaltung zum Thema Folter in Salzburg erleben. Eloquent und auch für Nichtjuristen verständlich sprach Nowak über den Status quo der Folterrealität.

Der 11. September hat die Welt verändert

„Für jeden objektiven Beobachter ist es klar, dass vor dem 11. September 2001 genauso gefoltert wurde wie danach. Daran hat sich nichts geändert. Was aber, und das ist äußerst entscheidend, anders geworden ist, ist, dass in zunehmendem Maße die Absolutheit des Folterverbotes in Frage gestellt wird“, beklagt Nowak angespannt. Dogmatisch gebe es für den Folterbegriff verschiedene Abstufungen von der erniedrigenden über die unmenschliche Behandlung bis hin zur schlichten Folterung eines Menschen. In guter alter Professorentonart präzisierte der Jurist: „Damit es Folter ist, muss es sich um eine staatliche Handlung handeln, die Schmerzen jenseits der Bagatellschwelle erzeugen. Außerdem muss dieses intentional, also mit Absicht, geschehen, um einen bestimmten Zweck zu erzielen, also etwa ein Geständnis zu erzwingen“. Felsenfest, so Nowak weiter, hätte immer festgestanden, dass alle Folterhandlungen unter jeglichen Umständen verboten seien.

Jetzt sehen einige Staaten, darunter leider auch die USA, dieses absolute Folterverbot in den jetzigen Zeiten als zu extrem an und es dürfe deshalb aufgelockert werden. An den Missbräuchen in Abu Ghraib, die nur wegen der inflationären Folterdefinition der amerikanischen Regierung eskalieren konnte, zeige sich, dass hier Pandoras Büchse geöffnet wurde. Aus der Geschichte, die bis zurück ins Mittelalter gehe, sei erkennbar, dass alle Ausnahmen vom absoluten Folterverbot zu derartigen Auswüchsen, gleich einem Krebsgeschwür, führten. Es sei aber die moralische Pflicht eines Staates, das absolute Folterverbot zu schützen. „Eine andere Sache ist es, wenn einzelne Polizeibeamte in extremen Ausnahmefällen, wir erinnern uns an die Metzler Entführung und den Daschner Prozess, eben eine Straftat in diesem Bereich begehen müssen. Wenn zur Rettung eines oder mehrer unschuldiger Menschen ein Verbrecher gefoltert wird, dann ist dies die unter Umständen verständliche Handlungsweise eines Polizeibeamten. Dieser muss dann aber vom Staat zur Verantwortung gezogen werden. Jeder Richter wird dafür Milderungsgründe bei der Strafbemessung walten lassen, aber das darf nichts an der Strafbarkeit an sich ändern. Das hat das Frankfurter Landgericht im Fall Daschner zum Glück auch richtig so entschieden“. Diese Haltung Nowaks zum Folterbegriff erntete tosenden Applaus.

USA ist nicht China!

„Damit es keine Missverständnisse gibt: China ist mit den USA nicht zu vergleichen!“, stellte Professor Nowak auf eine Publikumsfrage ausdrücklich klar. Guantanamo und dergleichen stünden vor allem deshalb im Fokus der Öffentlichkeit, weil die dortigen Untaten eben von einem Staat verübt wurden, der eigentlich Vorbild sein müsste. Die USA seien aber eine hoch entwickelte Demokratie mit einer langen Geschichte von Menschenrechtsstandards. Umso erschütternder werde es nun von der westlichen Staatengemeinschaft aufgefasst, wenn sozusagen der Meister seine eigenen Prinzipien verrät.

„China hingegen ist natürlich eine ganz andere Liga. Hier werden nicht nur Straftäter im objektiven Sinn ihrer Menschenrechte beraubt, sondern auch all jene, die vom kommunistischen Regime aus welchen Gründen auch immer nicht geduldet werden. Dazu zählen die Falun Gong Praktizierenden, die Tibeter, die Demokraten, die Uiguren und viele mehr. Aus dem kommunistischen Systemanspruch werden diese durch Folterungen dazu gebracht, zu büßen. Selbst dann, wenn es nichts zu büßen gibt, gestehen diese Menschen in China die absurdesten Reueerklärungen. Wenn die chinesischen Foltermeister ihre Arbeit, das heißt im Klartext: Elektroschocks, Schlafentzug und Genitalverstümmelung, getan haben, geben viele dem Druck nach“, so Nowak. Jeder, der von Peking als Klassenfeind oder Störung der öffentlichen Sicherheit eingestuft werde, könne jederzeit ohne Richterspruch bis zu vier Jahre lang in ein Arbeitslager zur Umerziehung interniert werden. „Natürlich ist hier ein ganz anderer Maßstab anzuwenden, als in den USA“, klärt Nowak auf. 

Gao Zhisheng 

Auf meine Frage, ob Herr Nowak den Pekinger Anwalt Gao Zhisheng kennt, der derzeit unter furchtbaren Repressalien durch das Pekinger Regime, die bis zu Mordanschlägen reichen, leidet, antwortet dieser mit tiefen Sorgenfalten: „Bei meiner fact- finding-mission letzten November in China habe ich versucht, mich mit ihm unter vier Augen zu unterhalten. Da merkte ich, dass dies kaum bis gar nicht möglich war, weil wir ständig von bis zu neun chinesischen Geheimdienstbeamten observiert und abgehört wurden. Dieser Mann war einer der angesehensten Anwälte Pekings. Dann setzte er sich für verfolgte Menschen aller Arten in China ein und wurde zu einer Persona non grata. Nach meinem Chinabesuch wurde ihm sogar seine Kanzlei geschlossen und wie es ihm momentan geht, weiß ich gar nicht“.

Über seinen Beruf 

Warum Menschenrechte? Auf die Fragen, wie der Professor mit den harten Konfrontationen der Folterrealität umgehe, antwortete er, dass trotz der fürchterlichen Erlebnisse, die mit der Praxis des Foltersonderberichterstatters einhergehen, das Thema Menschenrechte doch ein schönes Thema ist. Es sei positiv besetzt, weil von allen Philosophien, Dogmen und Weltanschauungen dieses das einzig global anerkannte sei. Darauf lasse sich eine Weltwertegemeinschaft errichten. Damit habe man die Möglichkeit, aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und das sei eine positive Vorstellung. Außerdem sei die klare Tendenz immer erkennbarer, dass Menschenrechte dank der lobenswerten Arbeiten der Menschenrechtsorganisationen immer wichtiger werden. „Wenn man heute eine Tageszeitung liest, findet man mindestens drei Artikel, die dieses Thema beleuchten“, schmunzelt der Österreicher. 



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