Mädchen-Mord in Wien: Dritte Festnahme und Europa-Fahndung nach viertem Afghanen
Der Mordfall an einem 13-jährigen Mädchen erschüttert Österreich und droht die Regierung zu spalten. Am vergangenen Samstag, 26. Juni, fanden Passanten in Wien-Donaustadt die Leiche von Leonie auf einem Grünstreifen neben der Viktor-Kaplan-Straße an einen Baum gelehnt. Die Obduktion ergab Tod durch Ersticken. Die Leiche wies zudem zahlreiche Blutergüsse im Halsbereich auf.
Drei Festnahmen und Europa-Fahndung
Am Montagabend nahm die Polizei in einer Pizzeria in Wien und auf der Donauinsel zwei Tatverdächtige fest. Bei ihnen handelt es sich um wegen Drogen- und Gewaltdelikten polizeibekannte Afghanen im Alter von 16 und 18 Jahren. Am späten Mittwochabend, gegen 22 Uhr, wurde ein weiterer Afghane festgenommen, der im Zusammenhang mit der Ermordung des Mädchens stehen soll. Die Wiener Landespolizei berichtete am Donnerstag:
Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde nun in den gestrigen Abendstunden eine dritte Person, ein 23-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, im Bereich der U-Bahnstation Michelbeuern von Beamten des Landeskriminalamts Wien in Zusammenarbeit mit der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität Wien (EGS) festgenommen.“
Die Suche nach einem weiteren Afghanen (22) läuft derzeit international mit einem Europäischen Haftbefehl.
Auf die Spur der ersten beiden Tatverdächtigen war die Polizei durch einen Bekannten des Hauptverdächtigen gebracht worden. Der Syrer hatte den 18-Jährigen auf die Medienberichte nach dem Auffinden der Leiche von Leonie angesprochen. Dabei soll er auf sogenanntes Täterwissen gestoßen sein.
Junge Kriminelle aus Afghanistan
Offenbar haben die Ermittler Zweifel am Alter der beiden Afghanen (16, 18). Eine Handwurzelanalyse soll nun Klarheit bringen.
Der 16-jährige Tatverdächtige kam erst in diesem Jahr aus Afghanistan nach Österreich. Der 18-jährige Afghane war bereits 2015 als unbegleiteter Minderjähriger nach Österreich gekommen. Seit 2018 gehen elf Ermittlungsverfahren auf sein Konto, unter anderem wegen Drogenhandels, gefährlicher Drohung, räuberischen Diebstahls und tätlicher Auseinandersetzung. Zudem saß er bereits im Gefängnis, ist mehrfach vorbestraft. Die Wohnung wurde von der Jugendhilfe organisiert, die ihn auch seit Sommer 2015 betreut.
Nach einem Asyl-Aberkennungsverfahren im Juli 2019 aufgrund seiner Vorstrafen wurde dem Afghanen im Oktober desselben Jahres der subsidiäre Schutz aberkannt und eine Abschiebung samt sechsjährigem Einreiseverbot verhängt. Der Afghane klagt seit November 2019 gegen den Gerichtsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht. Das Urteil steht noch aus. Nach Medienberichten soll er mehr als 60.000 Euro an staatlichen Hilfen erhalten haben. Aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konnte eine Abschiebung noch nicht erfolgen.
Laut Innenminister Karl Nehammer kannte das Mädchen die beiden Verdächtigen (16, 18) und war ihnen freiwillig in die Wohnung des 18-Jährigen gefolgt. Dort wurde ihr vermutlich Ecstasy verabreicht und es kam zu „Straftaten gegen die sexuelle Integrität“ des Mädchens, wie Landespolizeipräsident Pürstl erklärte. Schließlich soll der 18-Jährige das Mädchen aus der Wohnung getragen und in dem nahen Grünstreifen abgelegt haben. Ob die 13-Jährige da noch am Leben war, war zum Zeitpunkt der Presseerklärung am Dienstag im Innenministerium nicht bekannt.
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