Macron kündigt entschiedene Maßnahmen gegen Gewalt bei „Gelbwesten“-Protesten an

Gestern hatten Randalierer in Paris Geschäfte geplündert und Feuer gelegt. Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kündigte daraufhin zusätzliche entschiedene Maßnahmen zur Verhinderung solcher Exzesse an.
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Ein verwüstetes Geschäft auf der Champs-Elysées. 16. März 2019.Foto: ALAIN JOCARD/AFP/Getty Images
Epoch Times17. März 2019

Nach der Gewalt bei den jüngsten „Gelbwesten“-Protesten in Frankreich hat Staatschef Emmanuel Macron zusätzliche entschiedene Maßnahmen zur Verhinderung solcher Exzesse angekündigt. Bei einem Besuch im Krisenstab des Innenministeriums in Paris sagte Macron am Samstagabend, es werde „starke, zusätzliche Entscheidungen“ dazu geben.

Zwar habe seine Regierung seit November bereits eine Reihe von Maßnahmen gegen Randalierer ergriffen. Die Gewalt bei den Protesten diesen Samstag hätten aber gezeigt, dass dies nicht ausreiche, hob Macron hervor. Der Präsident hatte wegen der Ausschreitungen einen Kurz-Skiurlaub in den Pyrenäen abgebrochen und war nach Paris zurückgekehrt.

Randalierer hatten am Samstag auf dem Pariser Prachtboulevard Champs-Elysées Geschäfte geplündert und in Brand gesetzt. Sie errichteten brennende Barrikaden und zündeten eine Bankfiliale an. Beim Brand des darüber liegenden Wohnhauses wurden 11 Menschen verletzt. Fast 240 Menschen wurden festgenommen. Macron sagte, alle, die bei den Randalen dabei gewesen seien, hätten sich „zu Komplizen“ der Gewalttäter gemacht.

Die „Gelbwesten“ gehen in Frankreich seit vier Monaten jedes Wochenende auf die Straße, um Steuersenkungen und mehr soziale Gerechtigkeit zu fordern. Dabei gab es immer wieder auch gewalttätige Ausschreitungen. Die Demonstranten werfen ihrerseits der Polizei übertriebene Gewaltanwendung vor.

„Anti-Randalierer-Gesetz“ erleichtert Demonstrationsverbote

Anfang Februar beschloss die Nationalversammlung ein „Anti-Randalierer-Gesetz“, Anfang März stimmte auch der französische Senat zu. Durch die Novelle wurden Demonstrationsverbote deutlich erleichtert. Präfekten können ohne richterliche Grundlage Demonstrationsverbote gegen all jene aussprechen, „die eine besonders schwere Gefahr für die öffentliche Ordnung“ darstellen. Bei Zuwiderhandlung drohen den Demonstranten sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 7500 Euro.

Das „Anti-Randalierer-Gesetz“ sieht zudem ein Vermummungsverbot vor: Wer sein Gesicht teilweise oder ganz verhüllt, muss mit einem Jahr Haft und 15.000 Euro Geldstrafe rechnen. Kritiker sehen in dem Gesetz einen Maulkorb für Regierungsgegner. (afp)



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