Luftfahrtorganisation schließt Untersuchung zu erzwungener Ryanair-Notlandung ab
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) hat ihre Untersuchung zu der von Belarus erzwungenen Notlandung eines Ryanair-Flugzeugs im Mai vergangenen Jahres abgeschlossen. Die im kanadischen Montréal ansässige Organisation erklärte am Dienstag, der Icao-Rat verurteile das Vorgehen der Regierung von Belarus, die einen „illegalen Eingriff“ in die Luftfahrt verübt habe.
Die angebliche Bombendrohung, wegen der Ryanair-Flug FR4978 zur Landung in Minsk gezwungen worden war, sei „absichtlich falsch“ gewesen und habe die Sicherheit des Flugzeugs „gefährdet“, erklärte die Icao. Die Drohung sei der Flugbesatzung „auf Anordnungen ranghoher Regierungsvertreter von Belarus“ übermittelt worden.
Die Behörden in Belarus hatten am 23. Mai 2021 eine Ryanair-Maschine auf dem Weg von der griechischen Hauptstadt Athen in die litauische Hauptstadt Vilnius unter dem Vorwand einer Bombendrohung und mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. Dort wurden der in Polen und Litauen im Exil lebende Oppositionelle Roman Protassewitsch und seine aus Russland stammende Freundin Sofia Sapega festgenommen.
Das Vorgehen hatte international scharfe Kritik an Belarus ausgelöst. Die EU-Mitglieder und andere westliche Staaten wie die USA reagierten mit Sanktionen gegen das Land.
Die Untersuchung der Icao zu der erzwungenen Notlandung wurde mehrfach verlängert, um noch fehlende Elemente zusammenzutragen. Die Organisation wertete zuletzt nach eigenen Angaben unter anderem Aufnahmen des Fluglotsen in Minsk aus, der für den Flug zuständig war.
Der Untersuchungsbericht soll jetzt an UN-Generalsekretär António Guterres übergeben werden. Laut der Icao-Mitteilung vom Dienstag erhob der russische Vertreter im Rat der Organisation einen „entschiedenen Einwand“ dagegen, dass Belarus als „die Quelle des illegalen Eingriffs“ genannt wird.
Der Oppositionsaktivist und Blogger Protassewitsch wartet derzeit im Hausarrest auf seinen Prozess. Seine Freundin Sapega, die unter anderem wegen „Anstachelung zu sozialem Hass“ angeklagt worden war, wurde im vergangenen Mai zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ende Juni bat sie den belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko um Begnadigung. (afp/dl)
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