London verschärft Asylrecht: „Wollen Kontrolle über unsere Grenzen wieder“

Die britische Regierung hat radikale Pläne für ein verschärftes Asylrecht vorgestellt. Man wolle ein „klares Signal“ aussenden und Migranten, die auf illegalen Wegen ankommen, „schnell wieder fortschaffen“.
Fast alle auf illegalen Wegen in Großbritannien ankommenden Migranten sollen künftig in Unterkünften wie Militärbasen oder Studierendenheimen festgehalten und dann nach Ruanda oder in andere Staaten ausgewiesen werden.
Großbritannien legt radikale Pläne für verschärftes Asylrecht vor.Foto: Gareth Fuller/PA Wire/dpa
Epoch Times7. März 2023

Die britische Regierung plant eine Verschärfung der Asylgesetze. Das Vorhaben werde „ein für alle Mal die Kontrolle über unsere Grenzen zurückgewinnen“, sagte Premierminister Rishi Sunak am Dienstag – das war ein Versprechen der Brexit-Befürworter vor dem Austritt aus der Europäischen Union gewesen. Zugleich räumte Innenministerin Suella Braverman ein, dass die Pläne das internationale Recht dehnen würden.

Kein Recht auf Asylantrag

Konkret sollen fast alle auf illegalen Wegen ankommenden Migranten zunächst in Unterkünften wie früheren Militärbasen oder Studierendenheimen festgehalten und dann nach Ruanda oder in andere Staaten ausgewiesen werden. Das Recht, Asyl zu beantragen, soll ihnen entzogen werden.

Wer abgeschoben wird, dürfte laut Gesetzentwurf weder erneut ins Vereinigte Königreich einreisen noch jemals die britische Staatsbürgerschaft beantragen. „Dieses neue Gesetz wird ein klares Signal aussenden, dass jeder, der illegal in dieses Land kommt, schnell wieder fortgeschafft wird“, schrieb Sunak in der Tageszeitung „The Sun“.

Außerdem sollen die Pläne die Inhaftierung von Migranten bis zu ihrer Abschiebung in ein als sicher eingestuftes Drittland erleichtern. Die Möglichkeit, Berufung gegen eine Abschiebung einzulegen, wird eingeschränkt.

„Der Premierminister und ich haben unermüdlich gearbeitet, um sicherzustellen, dass wir ein funktionierendes Gesetz haben – wir haben die Grenzen des internationalen Rechts gedehnt, um diese Krise zu lösen“, schrieb Braverman in einem Beitrag in der Zeitung „Telegraph“.

Vor dem Unterhaus räumte Braverman am Dienstag ein, keine „endgültige“ Aussage dazu machen zu können, ob ihr Gesetzentwurf die britische Menschenrechtsgesetzgebung respektiere. Sie teilte mit, dass Gespräche Großbritanniens mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angestoßen worden seien. Sie sei „zuversichtlich, dass der Gesetzesvorschlag mit internationalem Recht vereinbar ist“.

Kritik aus der Opposition

Menschenrechtsgruppen und die Opposition nennen das Vorhaben „undurchführbar“ und werfen der Regierung vor, schutzbedürftige Flüchtlinge zu Sündenböcken zu machen. „Wir fragen uns, wie man in Großbritannien Asyl beantragen können soll, wenn man vor Verfolgung oder Krieg flieht, wenn man aus Afghanistan oder Syrien flieht und um sein Leben fürchtet?“, sagte Christina Marriott vom Britischen Roten Kreuz dem Sender „Sky News“.

Die britische Regierung steht durch eine Rekordzahl über den Ärmelkanal einreisender Migranten seit Monaten politisch unter Druck. Allein im vergangenen Jahr waren fast 45.000 Migranten illegal über den Ärmelkanal von Frankreich nach England gelangt – im Vergleich zu fast 30.000 im Jahr 2021.

Abschiebungen nach Ruanda bisher gescheitert

Seit Jahren versucht London, die illegale und oft auch gefährliche Einreise über den Ärmelkanal zu unterbinden. Unter dem früheren Premierminister Boris Johnson hatte Großbritannien ein umstrittenes Abkommen mit dem ostafrikanischen Ruanda geschlossen, um Asylsuchende dorthin auszufliegen. Dies sollte Menschen davon abschrecken, die Überfahrt über den Ärmelkanal zu unternehmen.

Die Umsetzung des Abkommens mit Ruanda war bisher aber gescheitert. So wurde ein für Juni 2022 geplanter Flug mit Migranten in das ostafrikanische Land nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kurzfristig gestrichen. Im Dezember urteilte dann der Londoner High Court, die Abschiebungen nach Ruanda seien rechtmäßig – doch ist das Vorhaben weiter Gegenstand von Berufungsverfahren. (afp/dl)



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