Lebenserhaltende Maßnahmen für todkrankes Baby auf gerichtliche Anordnung beendet

Monatelang kämpften die Eltern gegen die Entscheidung der Ärzte. Sie erhielten auch Unterstützung aus Italien. Nun haben britische Gerichte entschieden.
Titelbild
Der Rettungsdienst in Großbritannien im Einsatz.Foto: iStock
Epoch Times12. November 2023

Nach monatelangem vergeblichen Kampf der Eltern vor den Gerichten haben britische Ärzte alle lebenserhaltenden Maßnahmen für ein todkrankes Baby beendet.

Indi Gregory sei am Samstagabend per Krankenwagen und mit einer Sicherheitseskorte vom Krankenhaus der englischen Stadt Nottingham in ein Sterbehospiz verlegt worden, teilte die evangelikale Bewegung Christian Concern am Sonntag mit. Ihre Eltern seien an der Seite ihrer acht Monate alten Tochter.

Indi Gregory leidet an einer schweren und unheilbaren mitochondrialen Erkrankung, einem genetischen Defekt der Mitochondrien, durch die die Energieerzeugung in den Körperzellen unterbunden wird. Nach Auffassung der Ärzte wäre ihre Weiterbehandlung schmerzhaft und zudem vergeblich.

Indis Eltern Claire Staniforth und Dean Gregory kämpften monatelang gegen die Entscheidung der Ärzte an. Zunächst wollten sie das Baby zur Behandlung in das Vatikan-Krankenhaus Bambino Gesù nach Rom überführen lassen. Sie erhielten dabei in letzter Minute die Unterstützung von Regierungschefin Giorgia Meloni, die dem Baby die italienische Staatsbürgerschaft gewährte. Ein britisches Gericht lehnte den Antrag aber am Mittwoch endgültig ab.

Am Freitag dann wies das zweithöchste Berufungsgericht den Antrag der Eltern zurück, die lebenserhaltenden Maßnahmen für Indi zu Hause abbrechen zu lassen. Es bestätigte damit die Einschätzung unterer Instanzen, dass die Einstellung der Versorgung außerhalb einer medizinischen Einrichtung „zu gefährlich“ sei.

Christian Concern zitierte Indis Vater, wonach die Kleine seit dem Ende der lebenserhaltenden Maßnahmen „hart kämpft“. Sie habe in der vergangenen Nacht kurzzeitig aufgehört zu atmen, „dann aber wieder angefangen“. (afp)



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