Niederösterreich setzt Corona-Fonds um – 30 Millionen Euro für Maßnahmenopfer
Das Land Niederösterreich macht Ernst mit der Corona-Aufarbeitung. Am Dienstag, 16. Mai, hat das Kabinett unter Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner in St. Pölten Details zum 30 Millionen Euro schweren Corona-Fonds präsentiert. ÖVP und FPÖ hatten dessen Einrichtung in ihrem Arbeitsübereinkommen vereinbart.
Vor allem die FPÖ hatte auf diesen Schritt und weitere Maßnahmen zur Rehabilitierung und Entschädigung von Betroffenen der Corona-Maßnahmen gedrängt. Unabhängig von dem Fonds beauftragt das Land auch eine weisungsfreie Kommission mit einer Evaluierung der Corona-Politik und ihrer Folgen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit sollen zur Orientierung für den Fall des erneuten Auftretens einer Pandemie dienen.
Corona-Fonds soll Therapien und Nachhilfe finanzieren
Wie das Portal „heute“ berichtet, soll der Corona-Fonds dazu dienen, einen Ausgleich für negative Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen zu leisten. Dazu gehören etwa Beratungsleistungen bezüglich individueller Schäden, aber auch die medizinische Betreuung von Menschen, die Impfschäden erlitten haben.
Erstatten will man auch Kosten für Therapien bei coronabedingten psychischen Erkrankungen oder Mehraufwendungen infolge der Schulschließungen. Der Fonds soll auch Gutscheine für Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten finanzieren.
In den Fonds will man auch jene 1,3 Millionen Euro einbringen, die das Land aus Bußgeldern infolge der Verletzung von Corona-Maßnahmen eingenommen hatte. Verwaltungsstrafen, die aufgrund von Maßnahmen verhängt wurden, die der Verfassungsgerichtshof später als verfassungswidrig erkannte, werden zurückerstattet.
Benachteiligungen aufgrund des Impfstatus sollen ausgeschlossen werden
Neben dem Corona-Fonds und der Evaluierungskommission wird die Pandemie-Aufarbeitung in Niederösterreich auch noch weitere Punkte umfassen. So soll es eine Option auf neuerliche Bewerbung für Landesbedienstete geben, die als Ungeimpfte ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen konnten. Gleiches gilt für Personen, deren Bewerbungen auf Positionen im öffentlichen Dienst des Landes aus ebendiesem Grund keine Berücksichtigung fanden. In Österreich galt kurzfristig eine allgemeine Corona-Impfpflicht.
Das Land wird auf jedwede Maßnahmen verzichten, die einer direkten oder indirekten Impfpflicht gleichkommen. Zudem wird es in Niederösterreich auch Anpassungen der Gesetzeslage geben, um Benachteiligungen aufgrund des Corona-Impfstatus künftig auszuschließen. Das Land wird keine Werbemaßnahmen für die Corona-Impfung mehr finanzieren, außerdem fällt die Maskenpflicht in den Landeskliniken.
SPÖ-Gemeindevertreter: Corona-Fonds als Zugeständnis an die „Schwurbler“
Nicht überall stoßen der Corona-Fonds und die übrigen Maßnahmen der niederösterreichischen Landesregierung zur Pandemie-Aufarbeitung auf Gegenliebe. Die Präsidentin des österreichischen Rechnungshofs, Margit Kraker, findet es „seltsam“, dass „ein Staat Strafen übernehmen soll, die er selbst ausgesprochen hat“. Dies wirke auch „nicht ganz gerecht“.
Der Bürgermeister von Ternitz und Präsident des Gemeindevertreterverbandes der SPÖ, Rupert Dworak, nimmt ebenfalls Anstoß an den geplanten Entschädigungen. Niederösterreich sei beim Testen und Impfen vorbildlich gewesen, äußerte Dworak. Der Corona-Fonds sei ein „Schlag ins Gesicht“ von Bürgermeistern und Ehrenamtlichen, zitieren ihn die „Salzburger Nachrichten“.
Alle 573 Gemeindeoberhäupter des Landes und zahlreiche Freiwillige hätten „Tag und Nacht daran gearbeitet“, den Menschen in der Pandemiesituation „Perspektive und Sicherheit“ zu geben. Viele von ihnen hätten heftige Beschimpfungen zu erdulden gehabt und mussten unter Polizeischutz arbeiten. Mit den Schritten der Landesregierung erlangten die „Corona-Schwurbler“ die Oberhand, so Dworak.
Verfassungsjuristen sehen Rückerstattung kritisch
Der Präsident des niederösterreichischen Gemeindebundes, Johannes Pressl, verteidigte hingegen die Rückerstattung von Bußgeldern. Es sei auch eine „zentrale Forderung der gesamten Opposition im Nationalrat“ gewesen, verfassungswidrige Bußgelder zurückzubezahlen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch machte deutlich, dass eine Regelung dieser Art auf Bundesebene „keine Option“ sei. Das Land Niederösterreich und dessen Corona-Fonds werde „die Bundesregierung in ihrer Arbeit nicht beeinflussen“.
Experten aus dem Bereich des öffentlichen Rechts sehen das Entschädigungsvorhaben kritisch. Verfassungsjurist Heinz Mayer verweist darauf, dass Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs immer nur Wirkung in die Zukunft entfalten.
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