Kontrollgremium pocht auf weitere Aufklärung des Anschlags von Magdeburg

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages fordert die weitere Aufklärung des Anschlags von Magdeburg. Die Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang, erklärt, dass der mutmaßliche Täter keiner Täterkategorie zuordbar ist.
Was wussten die Behörden vor der Tat bereits über den Täter?
Die Tat von Magdeburg soll laut Kontrollgremium weiter aufgearbeitet werden.Foto: Christoph Soeder/dpa
Epoch Times17. Januar 2025

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Bundestages dringt darauf, dass die Aufklärung des Anschlags von Magdeburg kurz vor Weihnachten „auf allen politischen Ebenen mit Hochdruck weiterverfolgt wird“.

Dies sei „nötig, um auch bei diesem Anschlag offen zu Tage tretende sicherheitspolitische Defizite schnellstmöglich abstellen zu können“, hieß es in einer am Freitag veröffentlichten Erklärung. Das Gremium warnt darin vor Verzögerungen aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl.

Die Wahl am 23. Februar dürfe „nicht dazu führen, dass die dringend notwendige Sachaufklärung nicht zeitnah erfolgt“, hieß es dazu in der Erklärung. Die Sitzung des Gremiums am Donnerstag diente demnach der Unterrichtung durch die Bundesregierung über bisherige Erkenntnisse zum Sachverhalt und Maßnahmen zum mutmaßlichen Täter Taleb A.

Besonderes Augenmerk auf Tätigkeit von BND und Verfassungsschutz

Ein Schwerpunkt sei dabei die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) gewesen.

Bei dem Anschlag waren am 20. Dezember sechs Menschen getötet und fast 300 weitere teils schwer verletzt worden. Danach stellte sich heraus, dass Taleb A einer Vielzahl deutscher Sicherheitsbehörden und weiterer Dienststellen in Bund und Ländern bekannt war.

Auch aus dem Ausland gab es Hinweise auf von ihm ausgehende Gefahren. In Sachsen-Anhalt soll sich ein Untersuchungsausschuss mit den damit verbundenen Fragen befassen.

Schwierige Kategorisierung des mutmaßlichen Täters

Laut Landesinnenministerin von Sachsen-Anhalt, Tamara Zieschang, lässt sich der Tatverdächtige keiner gängigen Täterkategorie zuordnen.

Es stelle sich die Frage, sagte die CDU-Politikerin dem „Spiegel“, ob er zur Gruppe der „psychisch Beeinträchtigten mit Gewaltpotenzial“ zähle. Er habe in kein Raster gepasst, sagte sie: „Die tägliche Herausforderung der Sicherheitsbehörden ist, unter 100 Leuten, die mit Gewalt drohen, den einen zu erkennen, der wirklich zur Tat schreiten will.“

Zieschang sagte knapp vier Wochen nach der Todesfahrt, dass er in Sachsen-Anhalt nie angeklagt oder strafrechtlich verurteilt worden sei.

Als die Polizei 2023 wegen wüster Drohungen im Internet gegen ihn ein Ermittlungsverfahren einleitete, habe es keine Hinweise auf eine extremistische Gesinnung, einen islamistischen oder terroristischen Hintergrund gegeben, so Zieschang.

In dem Fall scheinen diverse Sicherheitsbehörden die Anzeichen seiner Radikalisierung ignoriert oder falsch eingeschätzt zu haben. Zieschang verwies darauf, dass die Veranstalter von Weihnachtsmärkten für die Sicherheit zuständig seien – und es die Stadt gewesen sei, die ein entsprechendes Konzept zur Auflage gemacht habe.

Im Bund unterliegt das PKGr anders als andere Gremien des Bundestages nicht der sonst bei Wahlen üblichen parlamentarischen Diskontinuität. Es kann daher seine Untersuchungsarbeit ohne Unterbrechung fortsetzen. In der Erklärung hieß es, das Gremium behalte sich vor, seinen Ständigen Bevollmächtigten mit einer weitergehenden Prüfung der Sachverhalte zu beauftragen. (afp/dts/red)

 



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