Klage im Pennsylvania-Prozess: Ungleichbehandlung der Wähler

Als Reaktion auf den Versuch von Pennsylvanias Staatssekretärin, Kathy Boockvar, die Klage der Trump Kampagne in Pennsylvania vor Gericht abzuweisen, hat das Team des US-Präsidenten seine Klage überarbeitet und neu eingereicht. Sie beschränkt sich jetzt nur noch auf zwei Anklagepunkte.
Titelbild
US-Präsident Donald Trump am 13. November 2020 im Rosengarten des Weißen Hauses in Washington, DC.Foto: MANDEL NGAN/AFP über Getty Images
Von 16. November 2020

Die Trump-Kampagne reichte am 15. November eine überarbeitete Klage gegen Pennsylvanias Staatsseketärin, Kathy Boockvar und die Wahlvorstände von sieben Bezirken Pennsylvanias ein. In der überarbeiteten Fassung der Klage wurden fünf der sieben ursprünglichen Anklagepunkte gegen die Beklagten gestrichen. Zwei Anklagepunkte sind geblieben.

Damit reagierte die Trump-Kampagne auf Boockvars Antrag auf Klageabweisung und argumentierte, die neue Beschwerde würde ihren Antrag gegenstandslos machen.

Die Anträge der Beklagten auf Klageabweisung können jetzt schnell geklärt werden: Sie sind jetzt gegenstandslos, weil die Kläger ihre Beschwerde geändert haben“, heißt es in der Akte der Kampagne.

Ungleichbehandlung der Wähler

Im ersten der zwei verbleibenden Anklagepunkte wirft die Trump-Kampagne den Angeklagten vor, gegen den 14. Zusatzartikel der US-Verfassung verstoßen zu haben, der die Gleichberechtigung aller Wähler in allen Bezirken vorsieht.

Laut Klageschrift hätten einige Bezirke die Wähler kontaktiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Stimmzettel zu korrigieren, während andere dies nicht taten. Infolgedessen wurden einige Wähler anders behandelt als andere. Im genauen Wortlaut heiß es in der geänderten Klage:

Darüber hinaus wurden Wahlscheine in republikanisch geprägten Bezirken abgelehnt, wenn ihre Post- oder Briefumschläge nicht vollständig ausfüllt waren, wogegen Wahlscheine in demokratisch geprägten Bezirken, deren Post- oder Briefumschläge ebenfalls nicht ausgefüllt waren, ausgezählt wurden“.

Angeklagte änderten verfassungswidrig die Spielregeln

Im zweiten der verbleibenden Anklagepunkte beschuldigen die Kläger die Angeklagten, die Wahlregeln verfassungswidrig geändert zu haben. Die Angeklagten hätten im Wahlprozess die Gesetzeslage zum Umgang mit Briefwahlstimmzetteln geändert, wozu laut Gesetz nur die Legislative des Staates Pennsylvania befugt sei.

Mehrere der Angeklagten, darunter auch die Staatssekretärin Boockvar, reagierten umgehend auf die geänderte Klageschrift der Trump-Kampagne und reichten bei Gericht Anträge ein, um die Klage abzuweisen.

Dieser Artikel erschien zuerst in The Epoch Times unter dem Titel:  Trump Campaign Files Amended Complaint in Pennsylvania Lawsuit. Die deutsche Bearbeitung erfolgte durch tk und nh.



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