Kiew nimmt konsularische Dienste für Auslandsukrainer im wehrfähigen Alter wieder auf
Einen knappen Monat nach der Aussetzung konsularischer Dienste für Auslandsukrainer im wehrfähigen Alter hat die Regierung in Kiew diese wieder aufgenommen.
Die diplomatischen Vertretungen im Ausland seien angewiesen, ab Samstag erneut „Anträge auf konsularische Dienstleistungen von Männern im wehrfähigen Alter anzunehmen, die am 23. April ausgesetzt worden waren“. Voraussetzung hierfür sei, dass die Wehrpapiere der betroffenen Männer auf dem aktuellen Stand sind.
Dienstleistungen im April ausgesetzt
Die Ukraine hatte die Dienstleistungen im April ausgesetzt und somit den Druck auf im Ausland lebende Staatsbürger im wehrfähigen Alter erhöht, ins Land zurückzukehren. Zeitweise waren an den diplomatischen Vertretungen der Ukraine im Ausland nur noch Personalausweise für die Rückkehr ins Land ausgegeben worden.
Der ukrainische Außenminister Dmytro Kuleba hatte dazu erklärt, im Ausland zu leben, befreie „einen Bürger nicht von den Pflichten gegenüber seinem Heimatland“. Die Aussetzung der konsularischen Dienste hatte er als „Maßnahmen“ bezeichnet, die der „Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen Männern im wehrfähigen Alter in der Ukraine und denen im Ausland“ dienten.
Verschärfung des Gesetzes für Mobilisierung von Soldaten
Kiew hatte zuvor das Gesetz zur Mobilisierung von Soldaten verschärft. Unter anderem werden Kriegsdienstverweigerer seither härter bestraft und Kriegsdienstleistende später entlassen. Zum anderen soll mit dem umstrittenen Gesetz die Einberufungsprozedur erleichtert werden, indem ein digitales System eingeführt wird.
Nach mehr als zwei Jahren Verteidigungskrieg gegen die russische Invasion verzeichnet die ukrainische Armee massive Verluste und hat große Schwierigkeiten, weitere Soldaten zu rekrutieren. (afp)
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