Keine Volksabstimmung zu Dexit möglich – „Beteiligung des Staatsvolks auf Bundesebene“ unzulässig (GG)
Bei der Bundespressekonferenz zum Brexit am 24. Juni äußerte sich die stellvertretende Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Sawsan Chebli, entsetzt über den für sie unerwarteten Austritt des Königreichs aus der EU.
Mit ungewöhnlicher Offenheit und Ehrlichkeit für politische Kreise ging Chebli auf mögliche Beweggründe der britischen Bürger ein [ab 1:50], auf "Menschen, die sich nicht vertreten fühlen von Europa" und "das Gefühl haben, dass Europa weit weg ist, von dem was sie bewegt" und Menschen, "die das Gefühl haben, dass Europa nicht mehr in ihrem Interesse agiert."
Gewohnte Ferne zwischen Volk und Regierung
Ein Journalist stellte daraufhin fest, dass es diese angesprochenen Gefühle ja auch in Deutschland gebe. Er fragte daraufhin in die Runde: "Kommt für die Bundesregierung in Frage hierzulande über den Verbleib Deutschlands in der EU abstimmen zu lassen, per Volksabstimmung?"
Der Sprecher der Bundesregierung und ehemalige ZDF-Journalist Steffen Seibert antwortete mit Verweis auf das Grundgesetz und die Einschränkung von Volksabstimmungen auf Neugliederung des Bundesgebiets, dass er nicht erkenne, dass es da Pläne gebe [3:35].
Weiter gefragt, ob es Erkenntnisse zu weiteren EU-Staaten gebe, die einen Austritt aus der EU erwägen würden [4:05], verschluckte sich Frau Chebli offenbar und musste auffällig husten und Regierungssprecher Seibert sprang schnell in die Bresche und erklärte, dass es das Interesse der Bundesregierung gewesen sei, Großbritannien als starken Teil einer starken Europäischen Union zu behalten. "Weil wir daran glauben, dass wir nur gemeinsam die Herausforderungen die uns allen als Kontinent und national begegnen meistern können", so der Regierungssprecher.
Das sind sicherlich vernünftige Überlegungen. Allerdings scheint das eigentliche Problem eher die Entfremdung zwischen Regierung und Volk zu sein – national ebenso wie auch auf Europaebene. Die Folgen sind Vertrauensverlust und das Gefühl der Bevormundung, so wie die von der stellvertretenden Sprecherin des Auswärtigen Amtes angesprochenen Gefühle, welche die Briten bewogen haben, aus der EU austreten zu wollen.
Demokratie und "h. M." (herrschende Meinung)
Die Bundeszentrale für politische Bildung schreibt zum Thema "Volksabstimmung":
"In Deutschland als repräsentativer Demokratie spielen Volksabstimmungen jedenfalls auf Bundesebene nur eine untergeordnete Rolle. Das Grundgesetz sieht Volksabstimmungen nur bei der Neugliederung des Bundesgebietes (Art. 29 Abs. 2 GG) und im Fall einer neuen Verfassung (Art. 146 GG) vor. Im Übrigen ist eine unmittelbare Beteiligung des Staatsvolkes auf Bundesebene nach h. M. unzulässig."
Die juristische Abkürzung "h. M." bedeutet: herrschende Meinung. (sm)
Bundespressekonferenz komplett:
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