EuGH: Sammelklagen gegen Facebook nach EU-Recht nicht möglich

Der Europäische Gerichtshof hat eine geplante grenzüberschreitende Massenklage gegen Facebook in Österreich für unzulässig erklärt. Der Datenschützer Max Schrems darf demnach dort nicht im Namen Tausender ausländischer Nutzer - darunter 5000 aus Deutschland - gegen das soziale Netzwerk vor Gericht ziehen.
Titelbild
Facebook-LogoFoto: Carl Court/Getty Images
Epoch Times25. Januar 2018

EU-Recht ermöglicht keine national gebündelten Sammelklagen gegen Facebook. Nutzer-Klagen im jeweiligen Heimatland sind nur individuell zulässig, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied.

Danach kann aber der österreichische Datenschutz-Aktivist Maximilian Schrems als Verbraucher in Österreich klagen, obwohl er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt. Ob Sammelklagen am Firmensitz in Irland möglich sind, blieb offen. (Az: C-498/16)

Schrems hatte in Österreich eine Art Sammelklage gegen Facebook Ireland wegen angeblicher Verstöße gegen österreichische, irische und europäische Datenschutzregeln eingereicht. Er fordert die Feststellung, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam sind. Zudem verlangt er für sich und weitere Nutzer die Unterlassung der Verwendung von Daten und Schadenersatz.

Facebook meinte, dass die österreichischen Gerichte für diese Klage nicht zuständig seien. Schrems sei beruflich für den Datenschutz aktiv und müsse daher in Irland klagen.

Hintergrund sind die Geschäftsbedingungen von Facebook und der meisten anderen Unternehmen, wonach der Firmensitz als Gerichtsstandort gilt. Für Verbraucher bestehen aber Schutzregelungen und Erleichterungen, wonach sie gegen Unternehmen immer auch an ihrem Wohnsitz klagen können.

Hierzu entschied nun der EuGH, dass auch Schrems diesen „Verbrauchergerichtsstand“ an seinem österreichischen Wohnort in Anspruch nehmen kann. Seine Verbrauchereigenschaft gehe nicht dadurch verloren, dass er sich auch beruflich mit dem Datenschutz bei Facebook beschäftigt und hierzu Vorträge hält und Bücher publiziert.

Den Verbrauchergerichtsstand könnten Verbraucher aber nur persönlich nutzen. Es handele sich hier um eine Verbraucher-Schutzvorschrift nur für den jeweiligen Kauf- oder Dienstleistungsvertrag. Ansprüche anderer Facebook-Nutzer könne Schrems daher jedenfalls in Österreich nicht geltend machen.

Ob eine Bündelung von Ansprüchen gegen Facebook zu einer Art Sammelklage in Irland nach dortigem und EU-Recht möglich wäre, hatte der EuGH nicht zu entscheiden.

Schrems zeigte sich dennoch zufrieden mit dem Luxemburger Urteil. „Nach drei Jahren Blockade muss Facebook nun sein Geschäftsmodell vor einem Gericht datenschutzrechtlich prüfen lassen. Das ist ein Riesenproblem für Facebook“, erklärte Schrems in Wien. (afp)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion