Keine ausreichenden Beweise: Schweden lässt Vergewaltigungsvorwurf gegen Wikileaks-Gründer Assange fallen

Die schwedische Staatsanwaltschaft stellt die Vergewaltigungs-Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange ein.
Titelbild
Julian Assange-Unterstützer.Foto: Jack Taylor/Getty Images
Epoch Times20. November 2019

Die schwedische Justiz hat die Ermittlungen gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange wegen mutmaßlicher Vergewaltigung eingestellt. Zwar hielten die Ermittler die Klägerin für glaubhaft, doch reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus, sagte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Eva-Marie Persson am Dienstag in Stockholm. Die Anwältin der Klägerin, Elisabeth Massi Fritz, sagte der Nachrichtenagentur AFP, sie und ihre Mandantin würden nun über einen Einspruch gegen die Entscheidung beraten.

Die Klägerin habe „eine glaubwürdige und verlässliche Schilderung“ der mutmaßlichen Vergewaltigung abgegeben, betonte Persson. Doch trotz dieser „eindeutigen, umfangreichen und detaillierten“ Aussage reichten die Beweise nicht aus, um Anklage zu erheben. Sie sei zu dem Schluss gekommen, „dass nicht bewiesen werden kann, dass eine Straftat begangen wurde. Aber es wäre absolut falsch zu sagen, dass dies die Schuld der Klägerin wäre“, sagte die Staatsanwältin der Nachrichtenagentur AFP.

Die Anwältin der Klägerin sagte, sie und alle Ermittler in dem Fall hätten die Frau während des gesamten Ermittlungsverfahrens stets als „glaubwürdig und seriös“ wahrgenommen, und dies sei auch weiterhin der Fall. Die Klägerin halte weiterhin an ihrer „starken Aussage“ fest. „Nach der heutigen Entscheidung braucht meine Mandantin Zeit, um alles, was in diesen neun Jahren passiert ist, zu verarbeiten und ihr Leben weiterführen zu können“, sagte Massi Fritz.

Wikileaks-Chefredakteur Kristinn Hrafnsson begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Konzentrieren wir uns nun auf die Bedrohung, vor der Herr Assange seit Jahren warnt: die kriegerische Strafverfolgung der USA und die Bedrohung, die sie für den ersten Artikel der US-Verfassung darstellt“, erklärte Hrafnsson.

Assange, der derzeit in Großbritannien im Gefängnis sitzt, war vorgeworfen worden, im August 2010 eine Schwedin vergewaltigt zu haben. Der heute 48-Jährige hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Seit April sitzt Assange in Großbritannien eine fast einjährige Haftstrafe wegen Verstoßes gegen Kautionsauflagen ab. Zuvor hatte er sich sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft in London versteckt, um einer Auslieferung nach Schweden wegen der Vergewaltigungsvorwürfe zu entgehen.

In den USA ist der Wikileaks-Gründer zudem wegen der Veröffentlichung geheimer Dokumente und Verstößen gegen das Anti-Spionage-Gesetz angeklagt. Derzeit läuft das Auslieferungsverfahren dazu in Großbritannien. Im Falle eines Schuldspruchs in allen Anklagepunkten in den USA droht ihm dort lebenslange Haft. (afp)

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