Kein Schutz vor Scharia-Recht? – Probleme mit Immunität deutscher Soldaten in Jordanien
250 Bundeswehrsoldaten sollen auf dem neuen Stützpunkt in Jordanien stationiert werden. Doch offenbar gibt es ein Problem, die Soldaten vor möglicher Strafverfolgung unter Scharia-Recht zu schützen.
Das Verteidigungsministerium und das Außenamt in Berlin versuchten seit Wochen, ein formales Stationierungsabkommen mit der jordanischen Regierung zu erreichen, berichtete der „Spiegel“ am Wochenende.
Berlin besteht demnach darauf, dass die rund 250 deutschen Bundeswehrsoldaten bei ihrem Einsatz durch volle Immunität vor Strafverfolgung in Jordanien geschützt werden. Dort gilt teilweise noch die vom Koran inspirierte Scharia-Gesetzgebung und auch das säkulare Justizsystem verhängt drakonische Strafen bis hin zu Todesurteilen. Jordanien indes habe einer solch weitgehenden Immunität bisher nicht zugestimmt.
Aufklärungsflüge in Syrien und Irak starten von Jordanien
Wegen eines Streits mit der türkischen Regierung um Besuchsrechte deutscher Abgeordneter bei Bundeswehrsoldaten in Incirlik hatte die Bundesregierung Anfang Juni die Verlegung des Bundeswehr-Kontingents beschlossen. Schritt für Schritt wurde seitdem das umfangreiche Material für den Einsatz nach Jordanien verlagert.
Im Juli war ein Tankflugzeug der Bundeswehr erstmals vom jordanischen Stützpunkt Muwaffak Salti gestartet. Die Tornados sollen im Herbst ihre Aufklärungsflüge im Rahmen des internationalen Militäreinsatzes gegen die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak wieder aufnehmen.
In Katar: Deutsche Soldaten werden bei Gesetzesverstößen ausgeflogen
Streitigkeiten über die Immunität sind für die Bundeswehr dem „Spiegel“-Bericht zufolge nicht neu: Vergangenes Jahr habe es ähnliche Diskussionen mit Katar gegeben, wo deutsche Offiziere im Befehlsstand der Anti-IS-Koalition stationiert sind.
In diesem Fall sei ein Kompromiss gefunden worden: Der Militärchef von Katar habe dem Bundeswehr-Generalinspekteur Volker Wieker versprochen, dass die deutschen Soldaten bei Gesetzesverstößen umgehend ausgeflogen statt vor ein katarisches Gericht gestellt würden. (afp)
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