Kaufverträge für COVID-Impfstoffe: „Wir haben es mit einem Staatsgeheimnis zu tun“

In einem Urteil vom 17. Juli verurteilte das Gericht der Europäischen Union die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen wegen mangelnder Transparenz bei Verträgen beim Kauf von Impfstoffen gegen COVID-19. Die Kommission wurde angewiesen, sowohl die geschwärzten Entschädigungsklauseln für die Hersteller als auch die Namen der Mitglieder des Verhandlungsteams offenzulegen, damit Interessenkonflikte überprüft werden können. Was seitdem geschehen ist, erklärt Rechtsanwalt Arnaud Durand, der im Namen zahlreicher EU-Bürger Klage eingereicht hatte.
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Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, läutet die Glocke während einer wöchentlichen Sitzung des Kollegiums der Kommissare am Hauptsitz der EU in Brüssel (2.10.).Foto: John Thys/afp via Getty Images
Von 8. Oktober 2024

Bis zum 27. September hatte die EU-Kommission Zeit, die Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union (EuG) anzufechten. Dies tat sie, indem die Kommission beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung eingelegt hat.

Geklagt hatten in erster Instanz fünf Mitglieder der damaligen Fraktion der Grünen/EFA des EU-Parlaments sowie die zwei französischen Rechtsanwälte Arnaud Durand und Christophe Lèguevaques, die durch eine Petition EU-Bürger in einer Sammelklage vertreten. Epoch Times hat Durand zum Fortgang der Klage befragt.

Können Sie zunächst den Kontext erklären, wie im Zusammenhang mit der Affäre um Kaufverträge für COVID-19 Impfstoffe eine Sammelklage gegen die Europäische Kommission entstanden ist?

Am 25. Mai 2021 stellten 2.089 Antragsteller gemäß dem Grundprinzip der Transparenz der Europäischen Union einen Antrag auf Zugang zu den Verträgen, die die Europäische Kommission mit den Herstellern von COVID-Impfstoffen (BioNTech/Pfizer, Moderna, Johnson & Johnson, AstraZeneca und so weiter) geschlossen hatte. Außerdem ging es um Erklärungen der Verhandlungsführer, die die Verträge zwischen den Unternehmen und der Kommission ausgehandelt hatten, dass keine Interessenkonflikte bestehen. Dieser Antrag wurde von der Kommission abgelehnt.

Zur Erinnerung: Die Europaabgeordneten Michèle Rivasi und Virginie Joron konnten diese Kaufverträge nur bruchstückhaft einsehen, wobei die entscheidenden Informationen geschwärzt waren. Das ist nur eine Simulation von Transparenz.

Aus diesem Grund forderten die Kläger anschließend vor dem EU-Gericht nicht nur eine Entschwärzung, sondern auch die Identität der Verhandlungsführer.

Als Steuerzahler – der Kauf der Impfstoffe für voraussichtliche Gesamtkosten von 71 Milliarden Euro wurde von den Bürgern der Mitgliedstaaten finanziert – möchten unsere Mandanten wissen, unter welchen Bedingungen dieser Auftrag vergeben wurde und insbesondere, ob die Mitglieder des Verhandlungsteams frei von Interessenkonflikten waren.

Tatsächlich bestehen berechtigte Zweifel an der Fairness der Vertragsverhandlungen: Mit der Zunahme der Bestellungen von Impfdosen gingen Preiserhöhungen einher, was den üblichen wirtschaftlichen Grundsätzen widerspricht. Ferner stimmte die Kommission zu, höhere Preise als die von anderen Staaten zu akzeptieren. Das für Impfstoffe, deren Studiendaten lückenhaft und fragil waren und die ihre Versprechen überhaupt nicht hielten: Wir erinnern uns etwa an die PR-Kampagnen, die mit großem Getöse verkündeten, dass der Pfizer-Impfstoff zu 95 Prozent wirksam sei. Wir erinnern uns ebenfalls an die Frage, ob die Impfung auch vor der Übertragung des Virus zu schützen kann, die in der Realität bisher nicht einmal getestet wurde.

Da die Kommission den Pharmaunternehmen weitreichende Entschädigungsklauseln gewährt hat, die von den Grundprinzipien der Haftung abweichen, möchten die Kläger den genauen Inhalt der Bestimmungen über die Entschädigung kennen, die in den Vertrag aufgenommen wurden. Da diese Entschädigungsklauseln von der Europäischen Kommission der Öffentlichkeit vorenthalten wurden, können sie beispielsweise von Impfgeschädigten, die eine effektive Entschädigungsstrategie entwickeln wollen, nicht vor Gericht geltend gemacht werden.

Denken wir auch daran, dass die, die sich geweigert haben, das Produkt injiziert zu bekommen, ihrer individuellen Freiheiten und ihrer Grundrechte beraubt wurden. Der französische Gesundheitsminister Olivier Véran selbst erklärte im Dezember 2021, dass „der Impfpass eine verschleierte Form der Impfpflicht“ sei.

In seiner Entscheidung vom 17. Juli erkannte das EU-Gericht an, dass diese Entschädigungsklauseln nicht länger vor der Öffentlichkeit verborgen bleiben sollten und die Kommission auch den Schleier über die Identität ihrer Verhandlungsführer lüften muss, um zu überprüfen, ob keine Interessenkonflikte vorliegen.

Am 27. September beschloss die Europäische Kommission, beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Berufung einzulegen, aber auch einstweilige Maßnahmen zu beantragen. Worin besteht die nächste Runde dieses Gerichtsverfahrens?

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Berufung vor dem Gerichtshof – die einzig mögliche Berufungsmöglichkeit für die Kommission – weniger darauf abzielt, den Sachverhalt des Falles zu bestreiten, als vielmehr die Art und Weise infrage zu stellen, in der die Richter des EU-Gerichts vorgegangen sind. Es geht also um eine Prüfung, ob die Rechtsprechung von den Richtern korrekt angewandt wurde.

Die Kommission hat dieser Hauptbeschwerde einen Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung der am 17. Juli 2024 in erster Instanz ergangenen und ab dem 28. September vollstreckbaren Entscheidung gestellt.

Damit diese einstweilige Verfügung vom Präsidenten des EuGH akzeptiert wird, müssen die von der Kommission in der Klage zur Hauptsache vorgebrachten Argumente jedoch eindeutig das Potenzial haben, die erstinstanzliche Entscheidung umzustoßen. Mit anderen Worten, es muss klar sein, dass die Berufung eine gewisse Solidität aufweist und es verdient, ernst genommen zu werden.

Bemerkenswert ist, dass die Kommission die Aussetzung nur in einem bestimmten Punkt des erstinstanzlichen Urteils beantragt: der Offenlegung der Identität der Verhandlungsführer, was meine Überzeugung bestärkt, dass dies ein großes Problem für die Kommission darstellt. Die Versuche, die Namen der Verhandlungsführer zu verbergen, zeigt deutlich, dass wir es hier mit einem „Staatsgeheimnis“ der Kommission zu tun haben.

In ihrer Klage wirft die Kommission den Richtern in der Hauptsache vor, die Beweismittel „bei der Beurteilung der Notwendigkeit der Weitergabe“ der Identität der Mitglieder des Vertragsverhandlungsteams „verfälscht“ zu haben. Wie bewerten Sie dieses Argument?

Die Art und Weise, wie die Kommission die in ihrer Beschwerde enthaltenen Argumente dargelegt hat, erweckt nicht den Eindruck, es mit einer vernünftigen Institution zu tun zu haben.

Ihr erstes Argument besteht in der Behauptung, dass die Richter der ersten Instanz die Schrift, die unseren ursprünglichen Antrag auf Transparenz darstellte, nicht richtig interpretiert hätten. Sie behaupteten, dass wir zu keinem Zeitpunkt unseren Wunsch geäußert hätten, die Identität der Verhandlungsführer zu erfahren, um ihre Interessenkonflikte zu überprüfen. Als Beweis wird angeführt, dass wir uns in unserem ursprünglichen Antrag „auf das Stellen von Fragen beschränkt hätten“. Es heißt: „Das Stellen von Fragen kann nicht ernsthaft als Ausdruck des Ziels angesehen werden, die Unparteilichkeit [der Verhandlungsführer] zu überprüfen, da diese Fragen einen ganz anderen Zweck haben können.“

Eine sehr seltsame Verteidigungslinie. Zunächst einmal waren unsere Fragen explizit und brachten eindeutig ein spezifisches Ziel von öffentlichem Interesse zum Ausdruck, nämlich die Überprüfung der Interessenkonflikte der an der Aushandlung von Impfstoffkaufverträgen beteiligten Parteien. In unserem Rechtsdokument haben wir beispielsweise gefragt: „Wer sind die Personen, die von der Europäischen Kommission beauftragt wurden, mit Impfstoffherstellern zu verhandeln?“ Und: „Was sind die direkten oder indirekten Interessenbeziehungen zwischen Impfstoffherstellern, Investoren oder Finanziers, die mit den Herstellern verbunden sind?“

Anschließend wurden diese Fragen wie folgt eingeführt: „Die Bedingungen der Aushandlung dieser Verträge, ihr genauer und nachprüfbarer Inhalt sowie ihre Ausführung werfen eine Reihe von Fragen auf.“ Schließlich haben wir in unserem ersten Antrag klar zum Ausdruck gebracht, dass unser Ziel die demokratische Kontrolle des Handelns der Institutionen auf der Grundlage des Grundprinzips der Transparenz im Unionsrecht ist.

Um sich zu verteidigen, gibt die Kommission vor, nicht zu verstehen, dass diese Fragen ein Ziel zum Ausdruck bringen. Dies wirft eine beispiellose Rechtsfrage auf, die dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden muss: Kann sich ein Anwalt durch Fragen in einem Schriftsatz oder durch schriftliche Eingaben äußern? Offensichtlich ja; das ist Rhetorik. Und die Kommission weiß das sehr gut.

In seinem Urteil zitiert das EU-Gericht selbst unsere Fragen mit der Aussage, dass wir „das konkrete öffentliche Interesse der Offenlegung personenbezogener Daten ordnungsgemäß nachgewiesen“ haben.

Die Sachrichter verfügen über einen souveränen Ermessensspielraum und können davon ausgehen, dass eine Frage tatsächlich ein Ziel zum Ausdruck bringt, insbesondere angesichts der Art und Weise, wie sie formuliert wurde. Rechtlich gesehen hätte eine Verfälschung unseres ursprünglichen Antrags bedeutet, dass die Richter eine Auslegung vorgenommen hätten, die seinem Inhalt zuwiderliefe.

Das Argument der Kommission, die Richter des Gerichts hätten unsere Schrift verfälscht, ist daher nicht gravierend.

Die Kommission argumentiert, die Richter hätten einen Rechtsfehler begangen, als sie die Notwendigkeit der Transparenz hinsichtlich der Namen der Verhandlungsführer bei den Kaufverträgen für die fraglichen COVID-19-Impfstoffe festgestellt hatten. Wie begründet sie dies?

In ihrer Berufung geht die Europäische Kommission so weit, vor dem Präsidenten des Gerichtshofs geltend zu machen, dass es für die Überprüfung des Nichtvorliegens eines Interessenkonflikts nicht erforderlich sei, die Namen der Verhandlungsführer zu kennen.

Ohne mit der Wimper zu zucken, schreibt sie: „Angesichts der Tatsache, dass mit der Offenlegung der anonymisierten Versionen der Erklärungen zum Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts das Ziel, die Unparteilichkeit der Mitglieder des gemeinsamen Verhandlungsteams zu überprüfen, bereits erreicht worden war, ging das Gericht fälschlicherweise davon aus, dass die Offenlegung der ‚Namen, Vornamen und beruflichen oder institutionellen Rolle‘ dieser Beamten erforderlich war.“

Nach Ansicht der Kommission reichten die Dokumente zur Interessenkonflikterklärung, in denen sie die Namen der Verhandlungsführer verschwiegen hat, aus, um das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts zu überprüfen.

Im Wesentlichen fordert die Kommission den Gerichtshof auf, zu entscheiden, dass die Bürger einfach darauf vertrauen und auf ihr Recht auf Transparenz verzichten sollten.

Wir sollten uns an alle Fälle erinnern, in die die Europäische Kommission bisher verwickelt war. Wir sollen uns auch daran erinnern, dass Ursula von der Leyen, Präsidentin der damaligen und aktuellen EU-Kommission, Aktienkaufoptionen im Unternehmen ihres Mannes erworben hat, das auf Boten-RNA bei COVID-19 spezialisiert ist.

Die Kommission hat dieses Vertrauen untergraben. Transparenz ist notwendiger denn je.

Die Kommission argumentiert weiter, dass die demokratische Kontrolle der Identität der Verhandlungsführer nicht im öffentlichen Interesse liege.

Sie argumentiert, dass es sich um ein individuelles Anliegen handele, da es von Einzelpersonen eingereicht wurde, und fügt hinzu, dass es nur Sache „zuständiger Behörden wie Disziplinarbehörden, Polizeibehörden und zuständigen Staatsanwälten“ sei, die erforderlichen Kontrollen vorzunehmen.

Die Anwälte der Kommission schreiben weiter: „Das Gericht geht fälschlicherweise davon aus, dass jeder Bürger jederzeit die Rolle eines ‚informellen Polizisten‘ übernehmen kann, um die Unparteilichkeit von Beamten bei der Ausübung ihrer technischen Aufgaben zu untersuchen.“

Die Kommission hat offensichtlich vergessen, dass das Grundprinzip der Transparenz im Unionsrecht für die Bürger gedacht ist und nicht für die Behörden, die aufgrund ihrer Ermittlungsbefugnis den Grundsatz der Transparenz für Ermittlungen offensichtlich nicht benötigen.

Oftmals ist es Journalisten oder Bürgern, zum Beispiel Whistleblowern, zu verdanken, dass Skandale ans Licht kommen und anschließend Behörden Ermittlungen beginnen. Das kann die politischen Entscheidungsträger dazu veranlassen, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass sich solche Vorfälle erneut ereignen. In einer gesunden Demokratie ist Transparenz der Garant für die Rechenschaftspflicht und die Integrität der Institutionen.

Darüber hinaus berichtete die Europaabgeordnete Virginie Joron am 2. Oktober, als sie die Generalstaatsanwältin der EU, Laura Kövesi, nach der Zahl der für die Kaufverträge für COVID-Impfstoffe mobilisierten Ermittler und der Zahl der durchgeführten Durchsuchungen befragte, sei diese der Frage ausgewichen und habe das Thema gewechselt.

Zu beachten ist auch, dass die Europäische Staatsanwaltschaft strukturell von der Kommission abhängig ist: Ich habe rund zehn gesetzliche Regelungen in der Verordnung 2017/1939 identifiziert, die diese Verbindung deutlich machen:
  • Insbesondere muss die Europäische Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeit Bericht erstatten … der Kommission.
  • Die Ernennung ihrer Mitglieder wird vorgeschlagen von … der Kommission.
  • Ihre Mitglieder sowie ihr Leiter können vor Gericht entlassen werden auf Antrag … der Kommission.
  • Ihr Haushalt wird erstellt unter der Kontrolle … der Kommission.
  • Ihre Rechnungen werden geprüft von … der Kommission.
Zusammenfassend und wie es in Artikel 103 der Verordnung heißt, „baut die Europäische Staatsanwaltschaft eine kooperative Beziehung mit der Kommission auf und pflegt diese.“

Können wir uns in einem solchen Kontext institutioneller Promiskuität auch nur einen Moment vorstellen, dass die Europäische Staatsanwaltschaft rechtmäßig für Ermittlungen zuständig ist, die die Kommission oder ihre Präsidentin betreffen?

Nein, und rechnen Sie nicht damit, dass die Mitglieder der von mir eingereichten Sammelklagen in einem solchen Kontext auf ihr Recht auf Transparenz verzichten.

Sie haben auch die Hypothese aufgestellt, dass Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Teil des Vertragsverhandlungsteams gewesen sein könnte.

Während der Anhörung in erster Instanz hoben die Richter ein interessantes Detail hervor: In bestimmten Dokumenten, in denen die Käufer benannt waren, wurde ein zusätzlicher Verhandlungsführer erwähnt, der in anderen Dokumenten verborgen wurde. Könnte sie, nachdem die „New York Times“ die SMS-Affäre zwischen Frau von der Leyen und dem CEO von Pfizer enthüllt hat, diese mysteriöse zusätzliche Verhandlungsführerin sein? Wenn es jemand anderes ist, warum bleiben die Namen geheim? Das sind Fragen, die wir uns stellen.

Sollte Ursula von der Leyen tatsächlich an den Verhandlungen beteiligt gewesen sein, würde dies ernsthafte Bedenken hinsichtlich eines Interessenkonflikts aufwerfen. Wie wir bereits erwähnt haben, geht aus ihrer Interessenerklärung von 2024 hervor, dass sie 14.168 Optionen zum Kauf von Aktien von Orgenesis erworben hat, einem von ihrem Ehemann geführten Unternehmen, das sich auf mRNA im Zusammenhang mit COVID-19 spezialisiert hat.

Der französische Rechtsanwalt Maître Arnaud Durand führt die Sammelklage gegen die EU-Kommission. Foto: Bildschirmfoto lexprecia.com

Was sind die nächsten Schritte im Verfahrensablauf und in welcher Verfassung befinden sich die Antragsteller?

Wir haben bis zum 29. Oktober Zeit, wenn wir auf den Antrag auf einstweilige Verfügung antworten wollen, und eine Frist von zwei Monaten und zehn Tagen, um eine ausführliche Antwort auf das Rechtsmittel zu liefern.

Zusätzlich zur Antwort auf die Berufung werden wir die Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung der erstinstanzlichen Entscheidung beantragen. Unser Ziel ist es, dem Präsidenten des Gerichtshofs die Unangemessenheit ihrer Argumentation zu verdeutlichen.

Darüber hinaus schlug der erste Bürger der 2.089 in erster Instanz vertretenen Klägern der Kommission vor, der einzige Empfänger der Namen der Verhandlungsführer zu sein und sie geheim zu halten, bis der Europäische Gerichtshof das Urteil des EU-Gerichts bestätigt oder nicht. Auf diese Weise hat die Kommission keinen Grund mehr, auch nur irrationale Ängste zu haben.

Gleichzeitig ist es möglich, dass wir in den Punkten, in denen wir in erster Instanz erfolglos waren, Anschlussberufung einlegen. Allerdings werde ich dies nur tun, wenn die Erfolgsaussichten hoch sind. Anders als die Kommission möchte ich mich nicht auf einen rechtlich fragilen Ansatz einlassen. Wir werden auch die Rechtsprechung zum Thema kommerzieller Fragen sorgfältig prüfen, da das EU-Gericht in einigen Punkten die kommerziellen Interessen der Impfstoffhersteller möglicherweise etwas zu sehr geschützt hat.

Eines ist auf jeden Fall sicher: Es wird der Kommission nicht gelingen, dieses Thema durch fortschreitende Undurchsichtigkeit zu ersticken. Im Gegenteil: Unsere Mandanten sind fest entschlossen, nicht aufzugeben. Und noch mehr von ihnen werden vor dem Gerichtshof vertreten. Waren es in der ersten Instanz 2.089, die dank freiwilliger Interventionen klagen mussten, werden vor dem Gerichtshof mehr als 3.000 Bürger vertreten sein, um „Ja“ zur Transparenz zu sagen.

Vielen Dank für das Gespräch.

Das Interview führte Etienne Fauchaire.

Das Interview mit Arnaud Durand ist im Original in der französischen Epoch Times erschienen und wurde hier in einer gekürzten Fassung wiedergegeben.



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