Karlsruhe: AfD sieht durch Seehofer Neutralitätsgebot verletzt

Der CSU-Politiker Horst Seehofer bezeichnete als Bundesinnenminister die AfD als "staatszersetzend". Die AfD sieht darin eine Verletzung des Neutralitätsgebots. Jetzt setzt sich Karlsruhe mit dem Fall auseinander.
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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (L-R): Christine Langenfeld, Doris Koenig, Peter Müller, Peter M. Huber, Vorsitzender Andreas Vosskuhle, Monika Hermanns, Sibylle Kessal-Wulf und Ulrich Maidowski. Sie urteilten am 30. Juli 2019, dass die Bankenunion der EU in Karlsruhe im Einklang mit nationalem und EU-Recht stand.Foto: ULI DECK/AFP/Getty Images
Epoch Times4. Juni 2020

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am Dienstag darüber, ob der CSU-Politiker Horst Seehofer als Bundesinnenminister die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnen durfte. Die Partei beklagt, dass er damit seine Neutralitätspflicht als Minister verletzt habe – vor allem, weil die Interviewäußerung auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht wurde.

Seehofer: „Die stellen sich gegen diesen Staat“

Im September 2018 veröffentlichte das Bundesinnenministerium auf seiner Internetseite ein Interview, in dem Seehofer über die AfD-Fraktion sagte: „Die stellen sich gegen diesen Staat. Da können sie tausendmal sagen, sie sind Demokraten.“ Das sei bei einem „Frontalangriff auf den Bundespräsidenten“ im Bundestag mitzuerleben gewesen. „Das ist für unseren Staat hochgefährlich“, sagte Seehofer. „Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“

Die AfD macht in dem sogenannten Organstreitverfahren vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe deshalb geltend, Seehofer habe seine Neutralitätspflicht im politischen Meinungskampf und das Recht auf Chancengleichheit der Parteien verletzt.

Politiker sind als Minister zur Neutralität verpflichtet

Die Grundlinie des Verfassungsgerichts ist klar: Grundsätzlich sind Politiker in ihrer Funktion als Minister zur Neutralität verpflichtet, während sie als Parteipolitiker freier agieren können. Die Karlsruher Richter müssen jetzt im konkreten Fall entscheiden, ob Seehofers Äußerung zu weit ging. Entscheidend ist dabei die Frage, ob die harsche Kritik an der AfD auf der Ministeriumsseite veröffentlicht werden durfte.

Als besonders komplex schätzen allerdings die Richter die Rechtsfrage nicht ein. „Der Fall ist von seiner rechtlichen Dimension überschaubar“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der mündlichen Verhandlung im Februar. Über ein Organstreitverfahren wie in diesem Fall muss das Gericht jedoch grundsätzlich mündlich verhandeln.

Innenministerium verteidigt Äußerung: Es droht eine „eklatante Benachteiligung“ von Regierungsparteien

Bei der mündlichen Verhandlung verteidigte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), die Veröffentlichung des Interviews auf der Website. Wenn zu enge Maßstäbe an die Neutralitätspflicht an Minister angelegt würden, stelle dies eine „eklatante Benachteiligung“ von Regierungsparteien dar. Es reiche nicht, „Politik technokratisch zu erklären“.

Krings zeigte sich zudem überzeugt, dass durch den Einzug der AfD in den Bundestag der Ton dort „deutlich rauer“ geworden sei. Dieser veränderten politischen Situation müsse auch Rechnung getragen werden.

AfD hat gute Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe

Bei der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass das Verfassungsgericht an seiner Grundlinie festhalten wird. Die AfD hat also gute Chancen auf einen Erfolg in Karlsruhe. So hob der Berichterstatter in dem Verfahren, Peter Müller, ausdrücklich hervor, dass die amtliche Tätigkeit dem Gebot strikter Neutralität unterliege.

Vor mehr als zwei Jahren war die AfD in einem Streit um Äußerungen der früheren Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) bereits erfolgreich gewesen. Die Verfassungsrichter entschieden im Februar 2018, dass die Ministerin mit einer Pressemitteilung gegen eine AfD-Demonstration das Recht der Partei auf Chancengleichheit verletzt habe.

Die Verfassungsrichter machten aber auch in einem anderen Fall deutlich, dass es für die Zulässigkeit kritischer Äußerungen darauf ankommt, in welcher Rolle Politiker sprechen: Als Minister sind sie zur Neutralität verpflichtet – anders sieht es dagegen aus, wenn sie sich erkennbar als Parteipolitiker äußern.

(afp)



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