Kampf gegen Korruption: Wie Ungarn die EU-Sanktionen vermeiden will
Die ungarische Regierung ergreift angesichts der aktuell drohenden EU-Sanktionen kontinuierlich Maßnahmen, damit die EU-Finanzierung nicht wegen Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zurückgezogen wird.
Im Einvernehmen mit der Europäischen Kommission hat die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán dem Parlament eine Änderung der Strafprozessordnung vorgelegt. Demnach soll jeder Bürger künftig die Möglichkeit haben, in Fällen von schwerer Korruption eine Untersuchung durch die Behörde zu beantragen.
Die an die EU-Anforderungen angelehnte Regelung ist voraussichtlich nicht mit der ungarischen Verfassung vereinbar. Deshalb hat die ungarische Regierung ihren Gesetzesentwurf dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Neue Waffe im Kampf gegen die Korruption
Das neue Verfahren ist in erster Linie für Fälle gedacht, in denen die Ermittlungsbehörde es ablehnt, einen gemeldeten Korruptionsfall weiterzuverfolgen. Dank dieses Instruments könnte das Gericht das Versäumnis jedoch korrigieren, sodass die Ermittlungen in der Praxis fortgesetzt werden können, berichtet das ungarische Nachrichtenportal „index.hu“.
Diese geplante neue Regelung wurde bereits während des letzten Wahlkampfs von der Opposition geplant, um gegen als korrupt geltende Beamte vorzugehen. Die Oppositionspartei Momentum zum Beispiel plante, sie gegen den Generalstaatsanwalt Ungarns einzusetzen.
Allzu viel Transparenz kann verfassungswidrig sein
Die ungarische Regierung hat jedoch rechtliche Bedenken gegen die Neuerung, inwieweit sie mit der ungarischen Verfassung in Einklang steht. Laut Informationen des Nachrichtenportals „hvg.hu“ liege das daran, dass die Verfahrensänderung dazu führen würde, dass von der Behörde „fallen gelassen[e]“ Fälle in der breiten Öffentlichkeit bekannt würden.
Die Beschreibungen zum Sachverhalt sollten nämlich auf der Website der Staatsanwaltschaft veröffentlicht werden, sodass sie von jedermann in anonymisierter Form eingesehen werden kann, um gegebenenfalls die Fortsetzung des Verfahrens zu beantragen.
Wenn die Verfassungsrichter zu dem Schluss kommen, dass die von der EU angestrebte Gesetzesänderung im Widerspruch zum ungarischen Grundgesetz steht, wird eine Änderung erforderlich sein. Orbán steht jedoch unter Zeitdruck, um EU-Sanktionen zu verhindern und seine Verpflichtungen bis zum 19. November zu erfüllen.
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