Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: EU will das Bargeld abschaffen
„Rechtliche Probleme erwartet die EU-Kommission bei einer Abschaffung oder Begrenzung von Bargeld nicht. Es sei mit dem EU-Recht vereinbar, solange es andere gesetzeskonforme Möglichkeiten gebe, um seine Schulden zu begleichen – dazu zählten Kartenzahlung und Überweisungen“ schreibt der „Focus“ am 25. Januar 2017.
Die EU arbeitet schon länger an der Abschaffung bzw. Begrenzung des Bargeldes. Nun sind Experten dabei, eine „Roadmap“ zu entwickeln, um die Möglichkeiten der Europäischen Kommission zu erörtern. Ihre Überlegungen sind auf dieser Webseite (englisch) veröffentlicht.
Begründet wird dabei die Einschränkung im Bargeldverkehr wie folgt: „Bargeld ermöglicht es, Anonymität für Transaktionen anzubieten. Dies ist legitim, zum Beispiel, um den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten. Wenn der Zahlungsverkehr nicht kontrolliert werden kann, erleichtert eine solche Anonymität aber auch die Geldwäsche und die Terrorismusfinanzierung“.
Man setzt hierbei offenbar auch auf eine präventive Wirkung, die das Funktionieren der Aktivitäten terroristischer Netzwerke und anderer Straftäter behindern kann. „Wären große Barzahlungen nicht mehr möglich, würde dies die Verfolgung von Finanztransaktionen erleichtern und damit auch den Verlauf terroristischer Aktivitäten“, heißt es weiter in dem Papier.
Die EU will dazu eine öffentliche Konsultation erlauben, die online veröffentlicht werden soll. Ein Zeitraum steht noch nicht fest: „Dabei können Bürger und Unternehmen ihre Meinung zu den Vorschlägen der Kommission abgeben“, schreibt der „Focus„.
Obergrenze für Barzahlungen und Meldung hoher Bargeldgeschäfte
Als erstes wäre es möglich, eine Obergrenze für Bargeldgeschäfte festzulegen.
In vielen EU-Ländern existiert so etwas bereits, teilweise gelten in einigen Ländern auch unterschiedliche Bargeldobergrenzen für Einheimische und Touristen. In Frankreich kann ein Franzose nur Beiträge bis 1.000 Euro bar bezahlen, ein Ausländer bis zu 10.000 Euro. In Spanien ist es ähnlich, dort sind Spaniern bis 2.500 Euro Barzahlungen erlaubt, Ausländern bis zu 15.000 Euro (Quelle: Advocard).
In Italien und Belgien gilt eine generelle Bargeld-Obergrenze von 3.000 Euro, in Griechenland von 1.500 Euro und in Portugal von 1.000 Euro. Weitere Obergrenzen für Bargeld gibt es in Polen, Tschechien, der Slowakei, Kroatien, Rumänien und Bulgarien. Wird gegen diese Regeln verstoßen kommt es meist zu Geldstrafen.
In folgenden EU-Staaten gibt es (noch) keine Obergrenze für Barzahlungen: Deutschland, Österreich, Slowenien, Island, Lettland und Litauen.
Als zweites wird durch die Europäische Kommission angedacht, dass Zahlungen über einer gewissen Summe an eine Behörde gemeldet werden sollen. Bisher arbeitet u.a. die Niederlande mit einer solche Meldepflicht, dabei entsteht gleichzeitig eine Datenbank, über die Zahlungen nachverfolgt werden können. Regelungen, große Barzahlungen zu melden, gibt es bisher in den Niederlanden (über 2.000 Euro) und in Großbritannien (über 15.000 Euro).
Der Euro auf Reisen
Reist man innerhalb der EU gibt es eine Bargeld-Grenze in Höhe von 10.000 Euro oder „gleichgestellten Zahlungsmittel“, höhere Summen müssen ungefragt angemeldet werden.
Bei Rückfragen muss man über Art und Wert des Bargelds, seine Herkunft und seinen Verwendungszweck Auskunft geben. Bußgelder bei Zuwiderhandlung können bis zu einer Million Euro betragen, gleichgestellte Zahlungsmittel sind ebenfalls Wertpapiere, Edelmetalle und Edelsteine (ohne Schmuck).
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