Frankreich: Muslim warf 65-jährige Jüdin im Juli vom Balkon – Justiz: Das war antisemitischer Mord
Nach dem tödlichen Sturz einer Jüdin von ihrem Balkon geht die französische Justiz weiter von einem antisemitischen Mord aus. Ein Untersuchungsrichter habe diesen Vorwurf bei einer Anhörung des mutmaßlichen Täters am Dienstag bestätigt, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP aus Justizkreisen.
Der Muslim soll seine 65-jährige Nachbarin unter „Allahu Akbar“-Rufen (Allah ist der Größte) auf den Balkon geprügelt und über die Brüstung geworfen haben.
„Ich habe den Satan getötet“, soll der 27-Jährige nach der Tat in einer Pariser Sozialwohnung gerufen haben. Gegen ihn war im vergangenen Juli ein Verfahren wegen Mordes eröffnet worden, der erschwerende Vorwurf des Antisemitismus war aber umstritten.
Ein Psychiater war im September zu dem Schluss gekommen, dass der Mann trotz starken Cannabis-Konsums und psychotischer Symptome schuldfähig sei und deshalb auch ein antisemitisches Motiv nicht ausgeschlossen werden könnte.
Der Fall sorgte auch in Israel für Empörung. Präsident Emmanuel Macron versprach dem israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Juli bei einem Besuch in Paris rasche Aufklärung.
Nach israelischen Angaben ging die Zahl der antisemitischen Taten in Frankreich im vergangenen Jahr zurück. Allerdings sorgten einige Fälle bis in die Regierung für Aufmerksamkeit. So verurteilte Macron Ende Januar die Prügelattacke auf ein jüdisches Kind, das eine Kippa trug. (afp)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion