Julian Assange: Gericht hebt Auslieferungsverbot in die USA auf
Wikileaks-Gründer Julian Assange muss nun doch wieder damit rechnen, an die USA ausgeliefert zu werden. In London hob der High Court of Justice ein entsprechendes im Januar ausgesprochenes Verbot wieder auf, wie am Freitag mitgeteilt wurde.
Die USA hatten das Urteil eines britischen Gerichts vom Januar angefochten, das Assanges Auslieferung unter Verweis auf ein hohes Suizidrisiko verboten hatte. In den USA drohen dem 50-jährigen Australier bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft.
An Zusicherungen der USA, dass Assange in den USA eine angemessene medizinische Versorgung bekomme, sei nicht zu zweifeln, hieß es zur Begründung.
Die britische Justiz muss nun erneut über das US-Auslieferungsersuchen entscheiden. In den Vereinigten Staaten steht Assange bereits seit etwa 2010 im Fokus der Justiz.
Er soll über die Plattform Wikileaks Staatsgeheimnisse verraten haben. Das bestreitet Assange auch gar nicht, hält die Veröffentlichungen aber für legitim. Dabei ging es unter anderem auch um Dokumente, die Kriegsverbrechen und Korruption beweisen sollen. Die Papiere enthielten brisante Informationen über die US-Einsätze in diesen Ländern, unter anderem über die Tötung von Zivilisten und die Misshandlung von Gefangenen.
Assange sitzt seit zweieinhalb Jahren in London in Haft. Zuvor hatte er sieben Jahre lang in der ecuadorianischen Botschaft gelebt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort sollte ihm wegen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs der Prozess gemacht werden, die Anschuldigungen wurden jedoch fallen gelassen. Assange und seine Unterstützer haben die Verfahren immer wieder als politisch motiviert kritisiert.
Der Fall Assange sorgt seit Jahren international für Aufsehen. Unterstützer des Journalisten und Aktivisten halten ihn für einen Vorkämpfer der Meinungs- und Pressefreiheit und fordern politisches Asyl für ihn. (afp/dts/dl)
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