Italienische Justiz bestätigt Freilassung von Migrations-Aktivistin Rackete
Die ehemalige „Sea Watch 3“-Kapitänin Carola Rackete, die wegen ihrer Aktionen im Mittelmeer weltweit Aufsehen erregte, hat in ihrem Kampf gegen die italienische Justiz einen Erfolg errungen. Das Kassationsgericht in Rom wies am Freitag den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen die im Juli vergangenen Jahres erfolgte Freilassung der deutschen Kapitänin des NGO-Schiffs „Sea Watch 3“ zurück. Der Anwalt Racketes, Alessandro Gamberini, zeigte sich „sehr zufrieden“.
Die genaue Begründung für seine Entscheidung will das Gericht innerhalb von 30 Tagen veröffentlichen. Rackete hatte im Juli vergangenen Jahres für Schlagzeilen gesorgt, als sie entgegen eines ausdrücklichen Verbots der italienischen Regierung das NGO-Schiff mit 40 Personen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden, an Bord in den Hafen von Lampedusa in Italien steuerte und daraufhin festgenommen wurde.
Bei der Aktion stieß die „Sea-Watch 3“ gegen ein Schnellboot der italienischen Küstenwache, welches das Schiff am Anlegen hindern wollte. Rackete begründete ihr Vorgehen mit der verzweifelten Lage der Menschen an Bord, nachdem sich über zwei Wochen lang kein Hafen zur Aufnahme des Schiffes und der an Bord befindlichen Personen bereiterklärt hatte. Der damalige Innenminister Matteo Salvini warf ihr vor, die nationale Sicherheit Italiens zu bedrohen.
Wenige Tage nach der Aktion erklärte ein italienisches Gericht die Festnahme der deutschen Kapitänin für ungültig. Eine Richterin entschied, Rackete habe lediglich Menschenleben retten wollen. Diese Freilassung wurde nun vom Berufungsgericht bestätigt. Im Dezember war bereits die im Juli erfolgte Beschlagnahmung der „Sea Watch 3“ von der italienischen Justiz wieder aufgehoben worden. (afp/al)
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