Kein Impfzwang
Italien: Ungeimpfte Psychologin gewinnt Streit um Impfpflicht
Dass das gegen sie verhängte Berufsverbot wegen fehlender COVID-Impfung rechtswidrig ist, hat eine Psychologin aus der Toskana jetzt schwarz auf weiß. Die für ihren Fall zuständige Richterin nahm in ihrer Begründung kein Blatt vor den Mund.

Die Justitia (Symbolbild).
Foto: iStock
Das italienische Berufungsgericht Florenz hat am 6. Juli die bestehende Impfpflicht für eine Psychologin aus der Toskana gekippt. Aus epidemiologischer Sicht sei der Zustand von geimpften und ungeimpften Personen ähnlich, so die Richterin. Beide könnten sich infizieren, erkranken und die Ansteckung weitergeben, hieß es zur Begründung. Das Ziel der Impfpflicht – die Krankheit zu verhindern – vermochte das Gericht nicht zu erkennen.
Die Richterin Susanna Zanda begründet ihre Entscheidung damit, dass mit der Impfpflicht ein Berufsverbot der nicht geimpften Psychologin einhergehe, wodurch ihre Lebensgrundlage und die Versorgung ihrer Familie gefährdet sei.
In der Gerichtsentscheidung heißt es auf Seite 2: „Nach der Erfahrung des Nazi-Faschismus ist es nicht erlaubt, das einzelne Individuum einem tatsächlichen oder vermeintlichen kollektiven Interesse zu opfern, noch weniger ist es erlaubt, es invasiven medizinischen Experimenten zu unterwerfen – ohne seine freie und sachkundige Zustimmung.“
Impfpflicht verletzt Menschenwürde
Die vielen von Italien unterzeichneten internationalen Vereinbarungen verbieten geradezu jede Form der Zwangsbehandlung auch im medizinischen Sektor, so das Gericht. Diese verletzte die Würde des betroffenen Menschen, erst recht wenn sein aufgeklärtes Einverständnis hierzu fehlt. Bei einer bestehenden Impfpflicht würden die betroffenen Personen ihre Zustimmung nicht mehr frei und damit nicht rechtmäßig erteilen.
Die Menschenwürde sei nicht umsonst in vielen Verfassungen, wie etwa auch im deutschen Grundgesetz, verankert, sondern das hätte mit Blick auf die deutsche Geschichte auch seinen guten Grund.
In Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz heißt es dazu: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Fehlende Offenlegung der Inhaltsstoffe
Die italienische Richterin kritisierte zudem, dass nach zwei Jahren noch immer nicht alle Bestandteile der COVID-Impfstoffe offengelegt sind. Bekannt sei allerdings, dass die Injektionen Tausende Todesfälle und schwerwiegende Nebenwirkungen nach sich gezogen hätten.
Nach Auffassung des Gerichts dürfe auch die Psychologin nicht dazu gezwungen werden, sich diesen „experimentellen Injektionsbehandlungen zu unterziehen, die derart invasiv sind, dass sie sogar in ihre DNA eindringen und diese möglicherweise unumkehrbar verändern, obwohl deren Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Gesundheit bis heute unvorhersehbar sind“.
Eine Impfpflicht sei daher nicht nur unangemessen, sondern verstoße zudem gegen die europäische Verordnung Nr. 953/2021, EU-Resolutionen sowie gegen weitere internationale Regelungen. So verbiete beispielsweise die Resolution Nr. 2361/21 eine Diskriminierung von europäischen Bürgern aufgrund des Impfstatus
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