Irland verabschiedet Zensurgesetz: Besitz von „Hassmaterial“ kann zur Inhaftierung führen

Das irische Unterhaus hat vor kurzem ein radikales Gesetz gegen sogenannte „Hassreden“ verabschiedet. Wer in Zukunft „unerwünschte“ Medieninhalte auf dem Handy oder dem Computer anschaut oder teilt, kann ins Gefängnis kommen. Doch wie wird „Hassrede“ definiert?
Titelbild
Das irische Parlamentsgebäude in Dublin.Foto: iStock
Von 3. Mai 2023

Irland will seinen Bürgern künftig verbieten, Medieninhalte anzusehen oder weiterzugeben, die nicht dem „Mainstream“ entsprechen. Der geplante Gesetzentwurf ist einer der radikalsten Bestimmungen gegen „hate speech“ (Hassrede), der bislang bekannt ist.

Jedoch wird in dem Vorschlag nicht genau definiert, welche Inhalte genau unter den Begriff „hate speech“ fallen. In Irland könnte schon der bloße Besitz von sogenanntem „hasserfülltem“ Material auf ihrem Handy oder Computer ausreichen, um ins Gefängnis zu kommen.

Geäußerte Kritik an menschengemachtem Klimawandel, Gender oder Impfung, um nur einige Beispiele zu nennen, könnte also leicht als Solches ausgelegt werden. Theoretisch kann das Gesetz auch so interpretiert werden, dass es schon illegal wäre, überhaupt alternative Medien zu lesen.

Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf: „Eine Person macht sich einer Straftat schuldig, wenn sie Material herstellt oder besitzt, das geeignet ist, zu Gewalt oder Hass gegen eine Person oder eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer geschützten Merkmale oder eines dieser Merkmale aufzustacheln, mit dem Ziel, dass das Material der Öffentlichkeit oder einem Teil der Öffentlichkeit mitgeteilt wird, sei es durch sie selbst oder durch eine andere Person.“ (10.(1) (a))

Umkehrung der Beweislast

Und nicht nur das. In einem der nachfolgenden Absätze ist außerdem zu lesen, dass die Beweislast auf den Beschuldigten verlagert wird. Das heißt, dass nicht der Staat nachweisen müsste, dass es sich um„Hassmaterial“ handelt, sondern der Beschuldigte müsste das Gegenteil beweisen, um einer Verurteilung zu entgehen.

Obwohl verschiedene Textstellen des Gesetzes auf breiten Widerstand stießen, hat das irische Unterhaus den Entwurf nach einer Debatte vom 26. April verabschiedet. So berichtete unter anderem die Bewegung „Free Speech Ireland“ in einem Twitter-Beitrag, dass der Änderungsantrag zur Berücksichtigung des in der UN-Menschenrechtskonvention verankerten Schutzes der freien Meinungsäußerung im Gesetzentwurf abgelehnt wurde.

Gleiches trifft zu auf einen Änderungsantrag zur Streichung des Abschnitts, der die strafrechtliche Verfolgung von Personen ermöglicht, die beleidigendes Material besitzen, ohne es zu verbreiten.

Donald Trump Jr. bezeichnet Gesetzesvorlage als „verrückt“

Der älteste Sohn des ehemaligen US-Präsidenten, Donald Trump Jr., bezeichnete die vorgeschlagene neue Gesetzgebung als „verrückt“, worauf die größte Tageszeitung Irlands prompt reagierte. So schrieb die „Irish Independent“: „Das Gesetz wird seit Langem erwartet, da es in Irland derzeit keine spezifischen Gesetze zur Bekämpfung von Hassverbrechen gibt.“

Weiter zitiert die Zeitung Justizministerin Helen McEntee, die das Gesetz letztes Jahr vorgestellt habe: „Wir alle haben das Recht, uns sicher zu fühlen und sicher zu sein, aber wenn sich jemand unsicher fühlt, nur weil er oder sie eine bestimmte Rasse, Religion, Hautfarbe oder sexuelle Orientierung hat, dann ist das keine Gesellschaft, in der ich leben möchte, und das sollten wir nicht tolerieren.“

Durch das neue Gesetz könne man Hass effektiver bekämpfen und bei einer Verurteilung eine härtere Strafe verhängen. Sie fügte hinzu, dass die Gesetzgebung „alle Formen von Medien“ abdecken werde, einschließlich Printmedien, Radio, soziale Medien und Online-Publisher.

„Massiver Angriff auf Redefreiheit“, twittert Elon Musk

Eine Stimme der Kritik kam auch von Twitter-CEO Elon Musk, der das Gesetz mit folgenden Worten kommentierte: „Das ist ein massiver Angriff auf die Redefreiheit“.

Laut dem Libertären Paddy Manning gehe es mit der neuen Gesetzgebung in erster Linie darum, ein „Umfeld der Angst“ zu erzeugen, wo sich freies Informieren zum illegalen Akt wandelt.

So schreibt dieser auf Twitter: „Die Absicht ist es, zu verängstigen, jeden Verleger, jede Publikation, jedes Social-Media-Outlet zu zwingen, äußerst vorsichtig zu sein, nichts zuzulassen, […] ohne Klarheit darüber zu haben, was erlaubt ist und was nicht.“

Obwohl das Gesetz vom Unterhaus bereits verabschiedet wurde, benötigt es jedoch noch die Zustimmung des Oberhauses im Parlament. Wie die Zeitung „Irishtimes“ berichtete, sei die Gesetzgebung letztes Jahr im Anschluss an eine öffentliche Konsultation entwickelt worden, zu der etwa 4.000 Antworten eingegangen seien.

Das Justizministerium hat sich daraufhin mit Wissenschaftlern und Experten beraten, bevor es schließlich im Oktober die Einzelheiten des Gesetzes dem Kabinett vorgelegt hatte.



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