In Berlin fand heute ein „Trauermarsch für die Toten von Politik!“ doch noch statt
Nach einer kurzfristigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg dürfen Anhänger der Bewegung „Wir für Deutschland“ am Freitagabend durch das Berliner Regierungsviertel ziehen.
Den rund 100 Teilnehmern des „Trauermarsch für die Toten von Politik!“ standen mehr als Tausend Gegendemonstranten gegenüber. Die Polizei hatte beide Gruppen konsequent voneinander getrennt, sodass ein Zusammentreffen kaum möglich war.
Kurz vor Beginn der Veranstaltung entschied das OVG gegen das vom Polizeipräsidenten verhängte Verbot.
Die Versammlungsbehörde habe „keine hinreichend konkreten Umstände für ein aggressives und provokatives Verhalten festgestellt“, urteilte die Kammer.
Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) bedauerte die Gerichtsentscheidung.
Unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit wollten „Rechtsradikale den 80. Jahrestag der Novemberpogrome missbrauchen“, teilte Geisel mit. Bei den Novemberpogromen vor 80 Jahren fanden vom Nazi-Regime gesteuerte Gewaltakte gegen Juden und jüdische Einrichtungen statt.
(reuters)
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