Impfkritiker gewinnen Prozess gegen das Tschechische Staatsfernsehen

Das Tschechische Fernsehen hatte in einem Beitrag Ende 2021 eine Ärztin und eine maßnahmenkritische Gruppierung ungeprüft als Verbreiter von Fehlinformationen und gefährlichen Erfindungen bezeichnet. Nun verurteilte ein Gericht den Sender, der sich entschuldigen und die Gerichtskosten samt symbolischer Geldstrafe zahlen muss.
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Ein tschechisches Berufungsgericht hat einen Fernsehsender verurteilt, weil der Impfkritiker in einem Beitrag unter anderem als Desinformanten bezeichnet hatte, ohne den Wahrheitsgehalt der Aussagen zu überprüfen.Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa
Von 5. Juli 2024

Mehr als dreieinhalb Jahre nach der Ausstrahlung eines umstrittenen Berichts über Covid-19 durch das Tschechische Fernsehen (Česká televize, ČT) hat das Stadtgericht in Prag entschieden, dass sich der öffentlich-rechtliche Sender bei der Ärztin Dr. Zuzana Krátká entschuldigen muss. Das teilte ihr Anwalt Tomáš Nielsen der tschechischen Epoch Times mit. Auf seinem X-Profil schrieb der Anwalt zudem, dass das Urteil nach Verkündung in Kraft getreten sei.

Nicht alle Beteiligten gehört: Verstoß gegen das Fernsehgesetz

Im Mittelpunkt des Streits stand die Sendung „Newsroom“ vom 5. Dezember 2021. Ein Beitrag trug den Titel „Covidové dezinformace“ (Covid-Desinformation). In ihm wurden Dr. Zuzana Krátká und Vertreter der Gruppe „Zdravé fórum“ (Gesundes Forum) als Anti-Vaxxer [Anmerkung der Redaktion: Menschen, die Impfungen komplett ablehnen], Verbreiter von Fehlinformationen und gefährlichen Erfindungen dargestellt. Konkrete Beweise für die Behauptungen hatte das Tschechische Fernsehen im Beitrag nicht vorgelegt.

Auf eine Beschwerde beim Tschechischen Fernsehrat reagierte dieser mit einer Erklärung. In dem Schreiben wurde unter anderem moniert, dass im Beitrag Behauptungen nicht vollumfänglich bewiesen und nicht alle Beteiligten gehört wurden. Dies verstoße gegen den Kodex des tschechischen Fernsehens, insbesondere gegen Artikel 5.3, in dem es darum geht, „den Akteuren der Ereignisse Raum zu geben, sich zu äußern“. Abgesehen von der Erklärung des Rates hat die Leitung des öffentlich-rechtlichen Senders laut der Gruppe Gesundes Forum jedoch „keinen Schritt unternommen, um diesen Verstoß zu beheben“.

Dr. Krátká sagte der Epoch Times: „Ich muss sagen, dass ich Tomášs Ausdauer und Präzision bewundere. Wir waren voller Verzweiflung über die Aussagen der Faktenprüfer, auf die sich der ČT-Anwalt verlassen hat. (…) Das Berufungsgericht hat dies sehr vernünftig und unparteiisch überprüft.“

Eine andere Sichtweise und ausreichend Informationen

Nach Ansicht der Richter habe der in dem TV-Beitrag angeführte Bericht über Dr. Krátká ausreichend Informationen enthalten, damit sich der Leser ein Bild von ihren Ansichten habe machen können. Die Kläger vertraten eine andere Meinung als die damalige offizielle Meinung der Regierung der Tschechischen Republik, aber Fehlinformationen oder gefährliche Erfindungen hätten sie nicht verbreitet.

Der Sender müsse nun nicht nur die Ärztin belastende Passage aus der Aufzeichnung entfernen, sondern trägt auch die Kosten des Verfahrens. Überdies erhält Dr. Krátká eine symbolische Entschädigung in Höhe von 20.000 tschechischen Kronen (knapp 800 Euro).

Dr. Krátká sagte zum Urteil, es sei wichtig, dass sich die Richter „endlich eine eigene Meinung gebildet haben“. Es sei einige Zeit verstrichen, daher seien sie in der Lage gewesen, das Problem objektiver zu sehen als die Richter in der ersten Instanz. Und sie fragt hoffnungsvoll:

Ich bin sehr gespannt, welche Auswirkungen dieses Urteil auf die Tätigkeit der Redaktion des Tschechischen Fernsehens haben wird.“

Das Tschechische Fernsehen kann theoretisch immer noch einen Antrag auf Berufung an den Obersten Gerichtshof stellen. ČT hat bis zum Redaktionsschluss der tschechischen Epoch Times nicht auf eine Bitte um Stellungnahme reagiert.

Rückblick: Ungeimpfte wurden Menschen zweiter Klasse

In einem Kommentar für Epoch Times erläuterte Krátká die Umstände des Berichts, wie sie sie wahrgenommen hat: „Um den Grund zu verstehen, warum uns die Verleumdung gerade Ende 2021 getroffen hat, muss man sich an die Zeit erinnern, als die ČT-Redakteure diesen ziemlich verzweifelten Bericht filmten. Im November 2021 nahm der Impfdruck in der Gesellschaft zu (was auch im zweiten Teil der Sendung auf der Pressekonferenz der beiden Ministerpräsidenten Fialy und Babiš zu hören war), ungeimpften Menschen wurde die Freizügigkeit in vielen öffentlichen Räumen und Gebäuden verwehrt ab Mitte November.

Sie konnten nicht einmal mehr mit PCR-Tests nachweisen, dass sie nicht infektiös waren. Und das, obwohl geimpfte Menschen nachweislich eine Infektionsquelle darstellen und erkranken konnten. Offizielle Websites bestanden darauf, dass die Geimpften eine sozial privilegierte Gruppe bleiben würden und die Ungeimpften Menschen mit eingeschränkten Rechten seien.

Auftrag zu diffamieren

Und der krönende Abschluss waren die Bemühungen beider Gesundheitsminister (Vojtěch und Válk), eine Impfpflicht für Rentner und bestimmte Berufsgruppen einzuführen. Deshalb versuchten die im Gesunden Forum zusammengeschlossenen Wissenschaftler und Anwälte ihr Bestes, um verlässliche Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben.

Ich glaube, dass die Auswahl meiner Person für den Bericht kein Zufall war (…) und das Tschechische Fernsehen den Auftrag erhielt, wen es zu diffamieren hatte. (…) Wir mussten gestoppt werden, was ihnen teilweise mit dieser Meldung gelang. Es ging weiter mit anderen diffamierenden Artikeln und der Sperrung von Beiträgen in sozialen Netzwerken.“

Debatte um Neutralität des Tschechischen Fernsehes

Das Urteil kommt zu einem Zeitpunkt, an dem in der Tschechischen Republik der Vorschlag der Regierung zur Änderung des sogenannten Mediengesetzes diskutiert wird. Der Text weist gleich zu Beginn auf die Hauptaufgaben hin, die es den öffentlichen Medien auferlegt: „ (…) Bereitstellung objektiver, überprüfter, ausgewogener und umfassender Informationen in ihrer Gesamtheit für die freie Meinungsbildung und einen Beitrag zum Fortschritt bei der Bekämpfung von Fehlinformationen unter Wahrung der Meinungsfreiheit.“

Gerade der „Beitrag zum Fortschritt bei der Bekämpfung von Desinformation unter Wahrung der Meinungsfreiheit“ ist eine Neuerung des Gesetzes, die viel Kritik hervorruft. In der Debatte wird auf die Voreingenommenheit des Fernsehens und die Unausgewogenheit der Berichterstattung verweisen.



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