Immunität für Bo Xilais Menschenrechtsverbrechen?

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Nach dem Schauprozess in China erlebt Bo Xilai nun einen Prozess in Kanada. In seiner Abwesenheit geht es dort ans Eingemachte: Seine Menschenrechtsverbrechen im Zuge der Verfolgung von Falun Gong.Foto: Screenshot /Epoch Times
Epoch Times11. September 2013

Der erste Prozesstag gegen Bo Xilai vor dem Ontario Superior Court in Toronto endete am Montag ungewöhnlich schnell. Die Vorsitzende Richterin vertagte die Verhandlung, die wegen der Immunitätsfrage ins Stocken geraten war.

Letzte Runde eines Gerichts-Marathons

Die Verhandlungs-Serie soll die letzte im Rahmen eines mehrjährigen Gerichts-Marathons sein. Klägerin ist die chinesisch-stämmige Buchhalterin und Falun Gong-Praktizierende Jin Rong aus Toronto. Sie war während Bo Xilai Bürgermeister war, in der Stadt Dalian zweimal inhaftiert und in der Haft gefoltert worden. Jin Rong klagt den abwesenden Bo Xilai seiner Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.

Die Schlüsselfrage des Prozesses in Kanada wird sein, ob Bo Xilai im Zeitraum, als die Verbrechen geschahen, politische Immunität besaß, oder nicht.

Verteidigung pocht auf Bo Xilais Immunität

Die „All China Lawyers Association“ (ACLA), eine Anwaltsvereinigung , die dem kommunistischen Regime untersteht, tritt als Bo Xilais Verteidiger auf. Sie argumentiert, dass Bo die Immunität eines Politikers zugestanden werden solle, weil er zum Zeitpunkt der Verbrechen ein Regierungsamt bekleidet hätte.

Anklage: Es ging um Verbrechen außerhalb von Recht und Gesetz

Jin Rongs Anwalt argumentiert dagegen, dass Bo seine Verbrechen nur kraft seiner hochrangigen Stellung in der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) ausüben konnte. Da in China praktisch alle politischen Kampagnen der KPCh außerhalb der bestehenden Verfassung und Gesetzbücher stattfinden, könnten die Verbrechen Bos nicht durch politische Immunität geschützt sein. Bo Xilai beging sie in seiner Rolle als Parteifunktionär, jedoch nicht Kraft seines Amtes als Bürgermeister von Dalian, so die Ankläger.

Großes öffentliches Interesse

Um ihr Zeit zu geben, öffentliche Aufmerksamkeit auf den Fall und die Situation der verfolgten Falun Gong-Praktizierenden Chinas zu lenken, hat sich das Gericht im Vorfeld entschlossen, den Verhandlungszeitraum nicht einzuschänken. Am ersten Prozesstag war der Besucherandrang so groß, dass die Richterin die Fortsetzung in einem größeren Saal ankündigte.(rf)



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