Im Namen der „Terrorbekämpfung“: Europaparlament verabschiedet Vorlage zu schärferem EU-Waffenrecht
Der Slogan lautet „Bekämpfung des Terrorismus“: Genau deswegen soll nun das Waffenrecht in der EU verschärft werden. Eine entsprechende Vorlage verabschiedete der zuständige Binnenmarktausschuss des Europaparlaments am Donnerstag in Brüssel. Er sieht eine bessere Kennzeichnung von Schusswaffen und ihrer Bestandteile sowie eine Meldepflicht für deaktivierte Waffen vor.
Deaktivierte Waffen können schnell wieder funktionsfähig gemacht werden; die Attentäter der Pariser Anschläge vom November 2015 verwendeten solche Waffen. Die Neuregelung verschärft auch die Vorschriften für den Kauf halbautomatischer Schusswaffen. Verboten werden soll der Erwerb von halbautomatischen Kurzwaffen, die – je nach Länge – mehr als zehn oder mehr als 20 Patronen aufnehmen. Das gleiche gilt für Langwaffen die sich leicht verbergen lassen.
Auf die neuen Vorschriften hatten sich zuvor Unterhändler des Parlaments und der 28 EU-Staaten geeinigt. Der Kompromiss soll im März dem Plenum zur definitiven Verabschiedung vorgelegt werden. Anschließend haben die Mitgliedsländer 15 Monate Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.
Der Kompromiss sei zwar „kein Volltreffer“, bedeute aber dennoch eine Verbesserung der bisherigen Rechtslage, sagte die SPD-Abgeordnete Evelyne Gebhardt. „Dank der neuen Regelung werden wir künftig einen besseren Überblick darüber haben, wer Waffen besitzt.“ Damit würden gefährliche Sicherheitslücken geschlossen. (afp/so)
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